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ZTG-Faktencheck
5. Dezember10:00 bis 10:30

Der G-BA-Beschluss zur Zentrumsregelung für die Intensivmedizin
Mit dem Beschluss vom 19. Oktober 2023 hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) die Tür für die telemedizinisch unterstützte Intensivmedizin geöffnet. Um intensivmedizinische Expertise fachübergreifend nutzen zu können, hat der G-BA seine sog. Zentrums-Regelungen ergänzt. Krankenhäuser, die künftig als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten.
Was ist an dieser Regelung so besonders und so gut?
Welche Voraussetzungen muss ein Zentrum erfüllen?
Wie geht es nun weiter? Was müssen die Länder tun, um Zentren auszuweisen?
Erfolgsstory: Wie treibt man solche Beschlüsse voran?
Diese und weitere Fragen möchten wir gemeinsam mit unseren Experten diskutieren:
Lars Ehm
Leiter der Gruppe Gesundheitsversorgung, Prävention, Digitalisierung der medizinischen Versorgung (VB) im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr. med. Gernot Marx
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed)
Past-Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI e. V.)
Dr. Gerald Gaß
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
Moderiert wird die Runde von ZTG-Geschäftsführer, Rainer Beckers.
Kurz und kompakt und ohne wenig Schnickschnack – das ist der ZTG-Faktencheck. Wir schnappen uns ein aktuelles Thema und diskutieren dieses gemeinsam mit ausgewiesenen Experten. 30 Minuten Zeit geben wir uns dafür, damit unser neues virtuelles Veranstaltungsformat in Ihren Terminkalender passt.
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Wir freuen uns auf Sie!