(Quelle: www.dgtelemed.de) Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) hat als Reaktion auf den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 15. Mai 2019 vorgelegten Referentenentwurf zum kommenden „Digitale Versorgung-Gesetz“ (DVG) eine Stellungnahme formuliert. Darin geht die DGTelemed und das unter ihrem Dach agierende Netzwerk Innovationsfondsprojekte, dem 23 Projektkonsortien angeschlossen sind, in fünf Punkten auf geplante Regelungen des Gesetzes ein, insbesondere auf Änderungen zum Innovationsfonds. 

„Ziel des Referentenentwurfes ist eine schnellere Implementierung digitaler Lösungen in das GKV-Versorgungssystem und eine Verbesserung der dafür notwendigen Infrastruktur. Diese Intention wird von der DGTelemed ausdrücklich begrüßt. Allerdings empfiehlt die DGTelemed einige Anpassung des derzeit vorliegenden Referentenentwurfes, um diesen praxisorientierter zu gestalten“, so die Verfasser der Stellungnahme.

Das Netzwerk Innovationsfondsprojekte verfolgt das Ziel, praxisnah Projekterfahrungen auszutauschen und diese Erkenntnisse in die künftige Gestaltung der Regelungen zum Innovationsfonds praxisorientiert einzubringen. Besonders im Fokus steht das Ziel, positiv bewertete Projekte in die Verstetigung und somit in das GKV-Versorgungssystem zu bringen. „Hauptanliegen der DGTelemed ist, dass Projektverlauf und Verstetigung so aufeinander abgestimmt sind, dass erfolgreiche und sinnvoll veränderte Strukturen und Prozesse der Zusammenarbeit in der Versorgung nahtlos fortgesetzt werden können“, so die Verfasser weiter. 

In diesem Zusammenhang haben die Experten fünf Punkte formuliert, die aus Sicht der DGTelemed im DVG berücksichtigt werden sollten. Diese sind im Wesentlichen: 

Fortsetzung des Innovationsfonds:

  • Klare Fokussierung des Vergabeschwerpunkts auf den unbedingt erforderlichen Ausbau sektorenübergreifender und interdisziplinärer Versorgungsprozesse und -strukturen
  • Verstärkter struktur- statt themenbezogener Einsatz von Mitteln des Fonds

Expertenpool für den Innovationsfonds:

  • Einbeziehung fachlicher Expertise, insbesondere von Kernkompetenzen im Bereich digitaler Gesundheitsanwendungen, exzellenter medizinischer Versorgung und professioneller Erfahrung mit der Prozessorganisation telemedizinischer Netzwerkstrukturen

Zweistufiges Antragsverfahren im Innovationsfonds:

  • Professionalisierung der Antragsstellung und Konsortienbildung über eine sechsmonatige Finanzierungsphase während der konzeptionellen Entwicklung eines Projektes
  • Vermeidung eines zu komplizierten, bürokratisierten und verlängerten Förderverfahrens

Überführung in das GKV-Versorgungssystem:

  • Sicherstellung der Weiterführung der entwickelten Projektprozesse und -strukturen bis zur finalen Bewertung durch den Innovationsausschuss, um die gewünschten Versorgungsinnovationen für das GKV-System zu etablieren
  • Kalkulatorische Berücksichtigung dieses Zeitraums bei künftigen Projektanträgen zwecks finanzieller Absicherung
  • Adäquate Übergangsfinanzierung für bereits laufende Projekte

Differenzierung des Evaluationsdesigns:

  • Klarstellungen zur bedarfsgerechten Differenzierung des Evaluationsdesigns


Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.