WISSEN

WIKI

Hier werden verschiedene Begriffe rund um Apps, E-Health, Telemedizin & Co. erläutert.

A

Ambient Assisted Living (AAL)

Unter dem Begriff „Ambient Assisted Living“ werden Assistenzsysteme zusammengefasst, die Personen dabei unterstützen, eigenständig zu leben. Die Systeme mit ihren nutzerorientierten Methoden, Konzepten, Produkten sowie Dienstleistungen unterstützen Seniorinnen und Senioren, aber auch andere Personen, bspw. mit bestehenden Beeinträchtigungen, dabei, ein eigenständiges Leben zu führen. Die integrierte Technik (Ambient Intelligence) gibt es z.B. in Form von Herden, die sich automatisch abschalten bei Abwesenheit, kontextabhängige Beleuchtungs-, Raumtemperatur- oder Musiksteuerung, welche an die Gewohnheiten des Nutzers angepasst sind sowie ebenso auch eingebaute Sensoren, die Stürze erkennen und automatisch Hilfe rufen.

Anonymisierung

Anonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes. Gemäß §3 BDSG werden personenbezogene Daten in der Art verändert, dass eine Zuordnung der Daten zu einer bestimmten natürlichen Person nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist.

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

Aufgrund des demographisch-epidemiologischen Wandels gibt es immer mehr chronisch kranke sowie ältere und multimorbide Patientinnen und Patienten. Arzneimittel haben daher eine zunehmend hohe Bedeutung in der Behandlung diverser Krankheiten und Verletzungen. Die Arzneimitteltherapiesicherheit setzt hier an und umfasst alle Maßnahmen, um einen optimalen Medikationsprozess zu gewährleisten. Ziel ist es, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Betroffene bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Die aktuelle Medikation mit teils sehr unterschiedlichen Wirkstoffen (Polypharmazie) wird im Rahmen der AMTS strukturiert dokumentiert und analysiert und ggf. angepasst. Digitale Instrumente, wie etwa mobile Apps sowie das elektronische Rezept via App (E-Rezept-App) können hierbei unterstützen.

Arztnetz

Unter diesem Begriff werden regionale Zusammenschlüsse von Haus- und Fachärzten unterschiedlicher medizinischer Disziplinen verstanden. Diese verfolgen das Ziel, die Patientenversorgung vor Ort kooperativ zu verbessern und durch die Zusammenarbeit Synergieeffekte zu erzielen. Die Intensität der Zusammenarbeit reicht von losen, regelmäßigen Austausches in Qualitätszirkeln über professionell gemanagte Netzwerke mit einem zentralen Einkauf. Teils kooperieren die Netze auch mit anderen Gesundheitsdienstleistern, etwa Apotheken oder Pflegeeinrichtungen.

B

Barrierefreiheit, digitale

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen weitgehend selbstständig und ohne eine vorherige Anpassung Apps, Webapplikationen und Webseiten für sich nutzen können. Die barrierefreie Gestaltung von Apps und Internetseiten ermöglicht es also, dass auch Menschen mit funktionalen Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu diesen Anwendungen haben. Um dies zu erreichten, müssen die vier Grundprinzipien der der Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG) in deren aktuellen Form beachtet werden. Apps und Webseiten müssen demnach wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein. Zur Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu digitaler Kommunikation und Information gibt es Richtlinien und Verordnungen, die unter diesem Link aufgerufen werden können. 

Bewertungsausschuss

Der Bewertungsausschuss ist Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und hauptsächlich für die Erstellung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) verantwortlich. Unter anderem treffen die Mitglieder Entscheidungen bezüglich der vertragsärztlichen Vergütung in Deutschland. Die Mitglieder im Bewertungsausschuss setzen sich aus jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV Spitzenverbandes zusammen. Grundlage für die Arbeit des Bewertungsausschusses ist das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) in welches der Gesetzgeber zusätzlich die Zuständigkeiten des ergänzten Bewertungsausschusses festlegt. Dieser setzt sich neben den bestehenden Mitgliedern des Bewertungsausschusses aus drei Vertreterinnen/Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie des GKV-Spitzenverbandes zusammen. Er entscheidet über Beschlüsse bezüglich der spezialfachärztlichen Versorgung.

Big Data

Big Data ist ein Sammelbegriff und bezeichnet große, komplexe sowie (zunächst) gering strukturierte Datenmengen. Dabei ist es nicht möglich, die Datenmenge mit herkömmlichen Methoden der Datenverarbeitung auszuwerten. Auch wird Big Data als Sammelbegriff für digitale Techniken verwendet, die zur Sammlung und Auswertung großer Datenmengen verwendet werden. Bei Big Data bezieht sich das „Big“ auf vier Dimensionen: Volume (Umfang, Datenvolumen), Velocity (Geschwindigkeit, mit der die Datenmengen generiert, transferiert und ausgewertet werden kann), Variety (Bandbreite der Datentypen, -formate und -quellen) und Value (Wert der Daten bzw. Mehrwert der Daten durch die Analyse). Große Datenmengen sind beispielsweise in den Bereichen Internet und Mobilfunk, soziale Medien und Gesundheitswesen zu finden. 

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (eBEM)

Der eBEM soll primär eine Verbesserung der Arzneimittelinformation von Versicherten sicherstellen. Außerdem soll durch den eBEM die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessert werden. Die patientenbezogenen Daten des Medikationsplans können durch einen Barcode gescannt werden und mittels eines Primärsystems (in Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken) aktualisiert werden. Die AMTS des Versicherten soll durch eine bessere und gemeinsame Informationsbasis aller an der Arzneimittelversorgung beteiligten Akteure besser über die gesamte Medikation erhöht werden. Seit dem 01.10.2016 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln den Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan in Papierform (§ 31a SGB V). Außerdem haben Versicherte gemäß dem E-Health-Gesetz seit dem 01.01.2018 Anspruch auf eine elektronische Speicherung der Medikationsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Nutzung des eBEM ist für die Versicherten freiwillig und löst die Papierversion nicht ab. 

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Das BfArM ist eine eigenständige Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Arbeit des BfArM fokussiert primär auf die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG). Hierbei prüfen die zuständigen Mitarbeiter die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität eines Arzneimittels. Des Weiteren beschäftigt sich das BfArM auch mit wichtigen Aufgaben der Arzneimittelzulassung auf europäischer Ebene. Zudem erfasst und bewertet das Institut auch Berichte zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen und trifft ggf. erforderliche Maßnahmen, um den Schutz der Patienten sicherzustellen. Außerdem ist die Forschung ein zentraler Bestandteil der Arbeit des BfArM. Seit 2020 ist das Institut zudem für die Zulassung von DiGA zuständig. Das BfArM gehört zu einer der führenden bzw. größten Zulassungsbehörden in Europa. 

C

CDA

Die Clinical Document Architecture ist ein von HL7 veröffentlichter Standard für den Austausch und die Speicherung von Dokumenten im Gesundheitswesen.  Hierzu zählen etwa Arzt- oder Befundbriefe. Der Standard gibt dafür die Struktur der Dokumente vor, die in angemessener Weise auf die jeweiligen Anwendungsfälle zugeschnitten werden. CDA basiert auf XML (Extensible Markup Language). Es handelt sich hierbei um eine sog. Auszeichnungssprache zur Darstellung von hierarchisch strukturieren Daten in Form von menschen- und maschinenlesbaren Textdateien. 

Consumer Health Informatics (CHI)

Consumer Health Informatics ist ein Teilgebiet der Medizinischen Informatik. Der Bereich beschäftigt sich mit der Analyse und Auswertung seitens von Bürgern und Patienten generierten Daten. Diese werden etwa über die Nutzung von Gesundheits-Apps, elektronische Patientenakten, Wearables oder Online-Plattformen generiert. Aufgrund der zunehmenden Verfügbarkeit von Smartphones und Gesundheitsinformationen im Internet rücken medizinische Laien verstärkt in den Vordergrund des Versorgungsprozesses. Der interdisziplinäre Forschungsbereich CHI möchte daher bei der Entwicklung und Anwendung von medizinischen Softwaresystemen in Hinblick vor allem auf die Gebrauchstauglichkeit der Systeme stärker die Anwendergruppen der Patienten und Bürger einbeziehen und gesundheitsbezogenes Wissen zielgruppengerecht vermitteln.

D

Datenschutz

Datenschutz ist ein Teilbereich von Informationssicherheit und fokussiert darauf, durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) personenbezogene und -beziehbare Daten vor Missbrauch durch Unbefugte zu schützen und dadurch das informationelle Selbstbestimmungsrecht Einzelner zu bewahren. Es existieren auf EU-, Bundes- und Länderebene verschiedene Gesetze und daraus abgeleitete Rechtsnormen, die die Voraussetzungen und Ausgestaltung näher definieren.

Datenschutz ist nicht mit dem Begriff der Datensicherheit zu verwechseln. Dieser bezieht sich auf den Schutz von Daten gegen Beschädigung, Verlust oder technische Verfälschungen.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union und koordiniert seit dem 25.05.2018 die rechtlichen Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private und öffentliche Unternehmen/Verantwortliche in Europa. Durch verschiedene Öffnungsklauseln können einzelnen Länder jedoch auch zusätzlich Regelungen festlegen. Die DSGVO schützt die Rechte der Verbraucher und erlegt diesbezüglich datenverarbeitenden Unternehmen umfangreiche Pflichten auf. Gemäß Art. 5 DSGVO gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten folgende Grundsätze bzw. Prinzipien:

  • Transparenz der Datenverarbeitung (Informations- und Auskunftspflicht)
  • Zweckbindung (keine über den kommunizierten Zweck hinausgehende Datenverarbeitung)
  • Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Vorhandensein einer Rechtsgrundlage)
  • Datenminimierung (Beschränkung der Datenverarbeitung auf das Notwendige)
  • Integrität und Vertraulichkeit (Schutz vor Verlust oder Schädigung)
  • Speicherbegrenzung (nur Datenspeicherung, so lange erforderlich)
  • Richtigkeit (Korrektur unrichtiger Daten als Verbraucherrecht)
  • Datenverarbeitung nach Treu und Glauben

Datenspende

Unter einer Datenspende ist die – analog etwa zu Spende von organischen Materialien wie etwa Blut oder Plasma – freiwillige Bereitstellung der eigenen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu verstehen. Die Daten werden anonym und unentgeltlich Forschenden, die berechtigt sind, diese für Forschungsanliegen zu nutzen, zur Verfügung gestellt. Die Gesundheitsdaten werden in anonymisierter oder pseudonymisierter Form an die Forschung weitergegeben, damit etwa seltene oder komplexe Krankheitsbilder besser erforscht werden können. Ab 2023 ist vorgesehen, dass Bürger ihre in der Elektronischen Patientenakte abgelegten Daten spenden können. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).

Demographischer Wandel

Der Demographische Wandel bezeichnet Veränderungen in der Struktur einer Bevölkerung, also die Altersstruktur, Zu- und Abwanderung, den Anteil von Inländern und Ausländern sowie das Verhältnis von Männern und Frauen zueinander. Beeinflusst werden diese Veränderungen von der Geburtenrate, der Lebenserwartung sowie dem Wanderungssaldo. In Deutschland wird der Begriff häufig ausschließlich im Zusammenhang mit der zunehmenden Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung verwendet. Demographische bzw. strukturelle Veränderungen der Bevölkerungszusammensetzung haben teils große Auswirkungen auf verschiedene gesellschaftlich relevante Bereiche, wie bspw. das Gesundheits- und Sozialsystem.

DICOM

DICOM Email (=Digital Imaging and Communications in Medicine) ist ein Standard für den Austausch von Bilddaten und dazugehörigen Informationen. Der Standard spezifiziert den Transfer medizinischer Bilddaten und Informationen zwischen Computern verschiedener Anbieter, Hardware und Versionen. Er findet insbesondere auch in der (Tele-)Radiologie Anwendung.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

DiGA können bei der Erkennung sowie Behandlung von Krankheiten unterstützen und somit zu einer selbstbestimmten und gesundheitsförderlichen Lebensweise verhelfen. DiGA sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse und beruhen auf digitalen Technologien. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft DiGA nach fest definierten Regeln in Hinblick auf Datenschutz, Sicherheit, Qualität und Nutzen und entscheidet, ob eine Anwendung von den Krankenkassen erstattungsfähig ist und somit in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen wird. Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) am 19.12.2019 haben gesetzlich Krankenversicherte einen Leistungsanspruch auf DiGA.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollen Pflegebedürftige begleiten und den Pflegealltag sowie die Interaktion mit pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegediensten verbessern. Pflegebedürftige sollen mittels DiPA ihren eigenen Gesundheitszustand durch diverse physische und kognitive Übungsanleitungen (etwa zur Sturzprävention) verbessern oder auch eine bessere Kommunikation mit den Pflegenden erzielen können. Bei den DiPA gelten im Prinzip die gleichen Anforderungen und Strukturen wie bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Anwendungen müssen einen positiven Versorgungseffekt in Bezug auf einem medizinischen Nutzen und/oder patientenrelevante Verfahrens- und Strukturverbesserungen erfüllen. Ab dem 01.01.2022 sollen laut dem Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) die ersten DiPA in den Pflegealltag integriert werden. Die Aufnahme in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen (DiPA-Verzeichnis) soll über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) laufen.

Digitale-Versorgung-Gesetz

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), welches am 19.12.2019 in Kraft getreten ist, soll durch die Förderung der Digitalisierung und von Innovationen eine bessere Gesundheitsversorgung unterstützen. Das DVG sieht insbesondere vor, dass zugelassene Gesundheits-Apps, sog. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), von Patienten schneller genutzt werden können. Ärzte haben die Möglichkeit DiGA an ihre Patienten zu verschreiben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Außerdem soll die Innovationskraft des Gesundheitssystems gefördert werden. Um dies zu ermöglichen, wird der Innovationsfonds bis 2024 mit einem jährlichen veranschlagten Budget von 200 Millionen Euro verlängert. Des Weiteren sollen weitere Leistungserbringer (etwa Gesundheitsfachberufe) an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Auch soll die Anwendung von Telemedizin gestärkt werden. So sollen beispielsweise Telekonsile ausgeweitet und die Durchführung von Videosprechstunden vereinfacht werden. Generell soll das DVG auch die Teilhabe der Bevölkerung an der Digitalisierung des Gesundheitswesens stärken und sicherstellen, dass Gesundheitsdaten von Patienten auf freiwilliger Basis gespendete Gesundheitsdaten (“Datenspende”) von Forschenden genutzt werden können.  

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wurde im Mai 2021 beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es insbesondere, die Erstattungsmöglichkeiten für “Digitale Pflegeanwendungen” (DiPA) zu prüfen und Rahmenbedingungen für die Versorgung mit DiPA zu schaffen. Weiterhin soll durch das DVPMG der Einsatz von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) weiterentwickelt werden. Patienten soll es ermöglicht werden, ihre Daten aus der DiGA in ihre persönliche Elektronische Patientenakte zu übernehmen. Auch der Datenschutz und die IT-Sicherheit von DiGA sollen durch die verpflichtende Vorlage von Zertifikaten für den Datenschutz und die Informationssicherheit bei Antragsstellung beim BfArM gestärkt werden. Außerdem ist vorgesehen, telemedizinische Anwendungen weiter auszubauen (z.B. durch die Erlaubnis für Heilmittelerbringer und Hebammen, telemedizinische Leistungen anzubieten). Zudem ist geplant, weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Mehr Informationen zum DVPMG gibt es unter diesem Link.

Disease Management Programme (DMP)

E

Effektivität

Unter Effektivität wird das Ergebnis bzw. die Wirksamkeit einer gesundheitsbezogenen Handlung verstanden. In der englischen Literatur wird unterschieden zwischen den Begriffen Efficacy und Effectiveness. Während sich ersteres auf die klinische Wirksamkeit unter kontrollierten Bedingungen bezieht, fokussiert Effectiveness die Wirksamkeit im klinischen Alltag und bezieht Rahmenbedingungen wie mangelnde Compliance der Patientinnen und Patienten, falsche Verordnungen von Arzneimitteln, etc. mit ein.

Effizienz

Im Gesundheitswesen wird unter Effizienz die unter Berücksichtigung der gegebenen zur Verfügung stehenden Ressourcen optimale Produktion einer Gesundheitsleistung verstanden, also die erreichten Ergebnisse unter klinischen Alltagsbedingungen. Für ärztliche und nicht-ärztliche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer bedeutet dies, dass sie angehalten sind, unter den zur Verfügung stehenden gleichwertigen Behandlungsalternativen die kostengünstigste Variante auszuwählen.

E-Health

E-Health, auch unter den Schreibweisen eHealth, EHealth, e-health zu finden, bezeichnet den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen und kann als Oberbegriff für eine Vielzahl von Anwendungsgebieten wie der Telemedizin, Mobile Health oder Elektronischen Patientenakten, etc. dienen. eHealth adressiert insbesondere einrichtungsübergreifende, vernetzte Geschäfts- und Versorgungsprozesse, die einen deutlichen Gesundheitsbezug aufweisen und geht über rein administrative Tätigkeiten wie Abrechnung, Bestellwesen, etc. hinaus.

E-Health Gesetz

Das 2016 in Kraft getretene “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen” enthält Richtlinien über Verwendung und den Ausbau der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen sowie die Nutzung digitaler medizinischer Anwendungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung mittels klarer Vorgaben und Fristen für Leistungserbringer sowie die Selbstverwaltung zu fördern. Mit dem Gesetz sollen auch telemedizinische Leistungen sowie die Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen gefördert werden.

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Der einheitliche Bewertungsmaßstab beinhaltet die Vergütung der vertragsärztlichen Versorgung und wird vom Bewertungsausschuss festgelegt. Die abrechnungsfähigen Leistungen werden in Punkten ausgedrückt, wobei Sachkosten auch in Euro angegeben werden. Der EBM wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss der Ärzte festgelegt.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 01.11.2021 ist die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf digitalem Weg an die Krankenkassen für Ärzte verpflichtend. Vorausgesetzt wird ein Anschluss der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI). Außerdem werden ein spezieller E-Mail-Dienst innerhalb der TI, Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst) für den sicheren Versand der Dokumente sowie ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt. Ab dem 01.07.2022 können zudem Arbeitgeber AU-Daten elektronisch bei den jeweiligen Krankenkassen unter Einhaltung des geltenden Rechts einsehen.

Elektronische Fallakte

Der Terminus Elektronische Fallakte bezieht sich auf diejenigen elektronischen Patientenakten, welche alle Behandlungsdokumente zu einem spezifischen Behandlungsfall, definiert über einen festen Zeitraum oder die Dauer einer führenden Erkrankung, enthalten. Die Fallakte stellt ein strukturiertes Inhaltsverzeichnis dar und listet alle fallspezifisch verfügbaren Dokumente auf, um bei allen am Behandlungsprozess beteiligten Leistungserbringern eine gemeinsame Wissensbasis zu erreichen. Möglich ist die Implementierung der Fallakte als ausschließlich interne Akte, also nur innerhalb der jeweiligen Institution, als auch als einrichtungsübergreifende Fallakte.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die eGK ist ein Teil des weiteren Ausbaus der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Seit 2015 können Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch gegen Vorlage der eGK in Anspruch genommen werden. Die mit der eGK verbundenen sog. Mehrwertanwendungen werden schrittweise eingeführt und umfassen etwa die Speicherung von Notfalldaten, den Versichertenstammdatenabgleich in der Arztpraxis sowie den Zugang zum Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BEM). Für die Einführung und Betrieb der eGK ist die gematik GmbH zuständig. 

Elektronische Patientenakte (ePA)

Es handelt sich hier um eine digitale, strukturierte Dokumentation von gesundheitsbezogenen Daten und Informationen eines einzelnen Patienten. Die ePA enthält die gesamte oder einen Teil der Krankengeschichte des Patienten, wozu etwa Befundberichte, Arztbriefe, Labordatenblätter, vorhandene Diagnosen etc. gehören können. Auch administrative Dokumente wie bspw. vorliegende Patientenverfügungen oder Organspendeausweise können Bestandteil einer ePA sein. Ziel der ePA ist es, dass alle am Behandlungsprozess beteiligten Personen auf Wunsch des Patienten transparenten Einblick in das Krankheitsgeschehen erhalten und die Behandlung gezielter gestalten können. Auch für Patienten selbst kann die ePA eine wichtige Informationsquelle darstellen. Seit Januar 2021 haben alle gesetzlich versicherten Bürger Anspruch darauf, von ihrer Krankenkasse ePA zur Verfügung gestellt zu bekommen. Ab Juli 2021 müssen Ärzte in der Lage sein, die ePA zu nutzen und auf Patientenwunsch hin zu befüllen und pflegen.

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Der eArztbrief ermöglicht eine Übermittlung medizinischer Daten und Informationen – wie sie auch in papierbasierten Arztbriefen zu finden sind – zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen auf digitalem Weg. Ärzte und Psychotherapeuten können aus ihrem PVS heraus eArztbriefe versenden und empfangen. Um den eArztbrief nutzen zu können, benötigen Leistungserbringen einen elektronischen Heilberufsausweis, um mit diesem eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zwecks Sicherung der datenschutzrechtlichen Anforderungen erstellen zu können.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte, mit der sich Ärzte und andere Angehörige von Gesundheitsberufen ausweisen können. Für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) ist der eHBA Pflicht und stellt die Sicherheit der TI-Anwendungen sicher. Der eHBA wird unter anderem für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt. Zudem wird der eHBA notwendig, damit berechtige Ärzte auf medizinische Daten zugreifen können, die über das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte für sie zugänglich gemacht werden können.

Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Das eGBR soll als gemeinsame Stelle der Länder zukünftig elektronische Heilberufs- und Berufsausweise an Angehörigen von Gesundheitsfachberufen ausgeben. Die Ausgabe erfolgt an nicht approbierte Gesundheitsberufe, die nicht über eigene Körperschaften (wie etwa Ärzte- oder Apothekerkammer) verfügen. Für die Ausgabe von elektronischen Ausweisen an approbierte Gesundheitsberufe zeichnen die jeweiligen Heilberufekammern auf Landesebene verantwortlich. Zentrale Aufgabe des eGBR ist u.a. die Überprüfung der Qualifikation der Antragssteller. Dafür arbeitet das eGBR bundesweit mit über 1.500 so genannten bestätigenden Stellen (bspw. Ämtern oder Behörden) zusammen, die den Antragsstellern die Berufserlaubnis bestätigt haben. Sitzland des eGBR ist Nordrein-Westfalen. 

Elektronisches Rezept

Ab Januar 2022 soll verpflichtend das elektronische Rezept (eRezept) eingeführt werden. Wie bei den papierbasierten Rezepten auch werden die Verordnungsdaten zusammengestellt und das Rezept vom Arzt signiert. Im Anschluss wird das digitale Dokument auf den eRezept-Server hochgeladen. Von dort können sich die von den Patienten ausgewählten Apotheken die Verordnungsdaten herunterladen und die entsprechen Arzneimittel aushändigen. Patienten können zudem wählen, ob und wie sie den Apotheken Zugriff auf die Daten gewähren möchten. Hier steht ihnen einerseits die eRezept-App oder andererseits ein Token-Ausdruck zur Verfügung. Für die eRezept-App muss sich der Patient am eRezept-Server zunächst registrieren. Außerdem wird ein NFC-fähiges Smartphone und eine elektronische Gesundheitskarte mit aufgedruckter Card Access Number (CAN) sowie eine PIN benötigt. Das Rezept in Papierform bleibt weiterhin erhalten und gültigsoll jedoch zukünftig eher nur in Störfällen oder als Ersatz eingesetzt werden. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.

Entlassmanagement

Beim Entlassmanagement handelt es sich um eine Art der Nachbetreuung, die gewährleistet, dass die oder der Erkrankte in der kritischen Phase der Entlassung aus dem Krankenhaus auch ambulant bzw. in der eigenen Häuslichkeit weiterhin seiner gesundheitlichen und sozialen Situation angemessen versorgt wird. Das Entlassmanagement legt die sogenannte „Anschlussversorgung“ insoweit fest, als das die pflegerische, medizinische, rehabilitative und soziale Versorgung der Patientin/ des Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus umgesetzt wird. Die Krankenkassen haben die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer dabei zu unterstützen. Häusliche Krankenpflege, Heilmittel und sonstige Hilfeleistungen können auch vom Krankenhaus bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnet werden.

Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)

Als entlastende Versorgungsassistenten/-innen bzw. nicht-ärztliche Praxisassistenten/-innen werden besonders qualifizierte Medizinische Fachangestellte oder auch Pflegekräfte bezeichnet, die eigenständig Hausbesuche bei Patienten oder im Pflegeheim übernehmen und medizinische Tätigkeiten im Umfeld der Patienten verantworten. Sie begleiten Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen im gesamten Behandlungsprozess und stimmen sich kontinuierlich mit der Praxis, dem lokalen Ärztenetz oder dem Medizinischen Versorgungszentrum ab.

Epidemiologie

Als Teilgebiet der Medizin befasst sich die wissenschaftliche Disziplin der Epidemiologie mit der Verteilung und dem Verlauf von Krankheiten in der Bevölkerung sowie deren Ursachen. Bspw. erlauben epidemiologische Studien Aussagen zur Häufigkeit einzelner Krankheiten. Es geht um bevölkerungsbezogene Erkrankungen und nicht um einzelne medizinische Fälle. Ziel ist es, Zusammenhänge und die Gesundheit beeinflussende Faktoren herauszufiltern, um eine wissenschaftlich gestützte Basis für Maßnahmen zur Förderung der Bevölkerungsgesundheit bzw. einzelner gesellschaftlicher Gruppen zu erhalten.

Evaluation

Eine Evaluation bezeichnet die Überprüfung von Ergebnissen, mit dem Ziel, einen Sachverhalt oder auch Prozessabläufe bei Bedarf zu verbessern. Eine Evaluation basiert auf wissenschaftlichen Methoden. Untersucht werden Interventionen, die für eine Veränderung in der jeweiligen Untersuchungseinheit sorgen. Ein Beispiel einer Evaluation ist bspw. die Überprüfung, ob und wie viele Jugendliche einer bestimmten Gruppe, einer bestimmten Region, etc. in einem vorab definierten Zeitraum durch ein präventives Programm das Rauchen wieder aufgeben.

Evidenzbasierte Medizin (EbM)

Mittels systematischer und eigens entwickelter Methoden versucht die EbM, das gegenwärtig bestverfügbare Wissen für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten zur Verfügung zu stellen. Als Informationsquellen kommen dafür sowohl die Ergebnisse klinischer Studien als auch das Erfahrungswissen von medizinischen Fachkräften in Frage. Die EbM-Praxis bedeutet also die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestverfügbaren Evidenz aus systematischer Forschung. 

F

FHIR

Die Fast-Healthcare-Interoperabilitätsressource, kurz FHIR, ist ein Standard, der von der HL7-Gemeinschaft entwickelt wurde. Dieser Standard vereint die Funktionen der HL7-Produktlinie Version 2, Version 3 und CDA. Somit unterstützt dieser Standard den Datenaustausch zwischen Softwaresystemen im Gesundheitswesen und setzt dabei einen starken Fokus auf eine einfache Implementierbarkeit des Standards. 

G

Gamification

Gamification bzw. „Spielifizierung“ bezeichnet den Einsatz von spieltypischen Elementen in anderen Nutzungskontexten, bspw. im Rahmen von gesundheitsbezogenen Apps, um die Motivation der Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen. Zu den Gamification-Elementen gehören etwa Fortschrittsbalken, digitale Auszeichnungen, Punkte oder Level. Im Kontext von gesundheitsbezogenen Diensten sollen durch die spielerischen und wettbewerblichen Elemente die Patienten dazu motiviert werden, sich mehr zu bewegen, ihre Medikation ordnungsgemäß einzunehmen, regelmäßige Vorsorgetermine wahrzunehmen, etc. Durch die technischen Weiterentwicklungen der letzten Jahre können mittlerweile viele Apps Anwendungen dieser Art integrieren.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte ist die rechtliche Grundlage für die Abrechnungen aller medizinischen Leistungen, die sich außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben. Sie regelt also die privatärztlichen Leistungen, die Privatpatienten als auch gesetzliche Versicherte, die ihre Behandlung selbst bezahlen, in Anspruch nehmen. Dabei wird zwischen Grundleistungen, Sonderleistungen und gebietsbezogenen Leistungen unterschieden. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung und erfordert die Zustimmungspflicht des Bundesrates.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist seit 2003 vom Bundesgesundheitsministerium damit beauftragt, die Versorgung der Patienten und Patientinnen in Deutschland sicher zu stellen. Der G-BA ist das wichtigste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und beschließt den aktuellen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Der G-BA entscheidet damit darüber, ob und in welcher Form medizinischen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen von den Bürgern in Anspruch genommen werden können. Außerdem ist das Gremium für qualitätssichernde Maßnahmen in der Versorgung zuständig. Seine Mitglieder setzen sich aus unterschiedlichen Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Organisationen des deutschen Gesundheitswesens zusammen. Dazu gehören Vertreter des GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Zusätzlich gibt es noch einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder.

Gesundheitsförderung

Bei der Gesundheitsförderung handelt es sich um einen Prozess, der das Ziel hat, durch verschiedene Maßnahmen Menschen mehr Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und somit die Gesundheitskompetenz und Entscheidungsfähigkeit zu stärken. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sollen nicht nur pathogene (krankmachende) Faktoren abwenden, sondern auch salutogene (gesundmachende) Ressourcen mit einbeziehen. Dies bedeutet, dass Gesundheitsförderung und Prävention grundlegend zur Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit sind. Darüber hinaus zielt Gesundheitskompetenz auch auf ökologische, soziale, ökonomische und kulturelle Faktoren sowie auf Interventionen der Politik zur Einflussnahme auf gesundheitsförderliche Faktoren.

Gesundheitskompetenz

Im Zuge der zunehmenden Verbreitung von digitalen Gesundheitsinformationen kommt dem Begriff der Gesundheitskompetenz eine immer größere Bedeutung zu. Grundsätzlich wird unter dem Begriff der Gesundheitskompetenz (bzw. im englischen Sprachraum „Health Literacy“) die Fähigkeit und Motivation von Menschen verstanden, gesundheitsrelevante Informationen finden, verstehen und interpretieren zu können, um dadurch gesundheitsrelevante Entscheidungen im eigenen Alltag treffen zu können. Zur Gesundheitskompetenz gehört bspw. die funktionale Fähigkeit, Beipackzettel von Medikamenten verstehen und richtig einordnen zu können. Eine hohe eigene Gesundheitskompetenz kann demnach zur Gesunderhaltung und zur Erhöhung der Lebensqualität beitragen.

Gesundheitsökonomische Evaluationen

Gesundheitsökonomische Evaluationen dienen dazu, vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen einen Nachweis der Wirksamkeit und Effizienz einer Intervention zu erbringen. Neben den rein ökonomischen Faktoren sind auch das ethische, soziale und juristische Umfeld mit zu berücksichtigen. Hinter dem Begriff verbirgt sich kein einheitliches Studiendesign. Vielmehr sind unterschiedliche Studienformen zu unterscheiden, die Kosten- und Nutzenkomponenten differenziert beschreiben. Eine grundsätzliche Unterteilung erfolgt in Studien ohne vergleichenden und in Studien mit vergleichendem Charakter. Bei vergleichenden ökonomischen Evaluationsstudien werden nicht die Kosten alleine betrachtet, sondern auch der zu erzielende Nutzen mitberücksichtigt. Es können bei der Durchführung grundsätzlich verschiedene Perspektiven eingenommen werden.

Gesundheitsportal

Ein Gesundheitsportal ist eine Internetseite, die für Benutzerinnen und Benutzer konzipiert ist, die sich für gesundheitsbezogene Themen interessieren und informieren möchten. Die Themen inkludieren Erkenntnisse aus der medizinischen Forschung (Klinische Studien) als auch Tipps für eine gesunde Lebensweise in Form von z. B. Consumer Health Informatics. Sie können themenübergreifend sein als auch auf spezielle Krankheiten fokussiert sein und von unterschiedlichen Trägern, wie Selbsthilfegruppen oder Pharmaunternehmen, angeboten werden.

H

Hackathon

Bei dem Wort Hackathon handelt es sich um ein Kofferwort aus den Wörtern „hacken“ und „Marathon“. Es handelt sich hierbei um Veranstaltungen zur gemeinsamen Entwicklung von Ideen für digitale Lösungen. Innerhalb einer bestimmten Zeitspanne sollen innovative Soft- und/oder Hardwareprodukte entwickelt werden, die zur Lösung bestehender Probleme etwa im Gesundheitswesen beitragen. Ein Beispiel hierfür stelle der im März 2020 von der Bundesregierung organisierte „WirVsVirus“-Hackathon dar. An Hackthons nehmen insbesondere IT-Experten bzw. Entwickler teil, es können aber auch Menschen mit anderen beruflichen Hintergründen (Medizin, Sozialwissenschaften etc.) beteiligt sein. Es gibt für die Organisation eines Hackthons keinen fest definierten Ablauf und kein einheitliches Regelwerk. Meist dauern Hackathons einen oder mehrere Tage.

Health Technology Assessment

Technikfolgenabschätzung, d.h. HTA bezeichnet den Prozess einer systematischen Bewertung medizinischer Methoden und Technologien (Systeme, Behandlungsverfahren, Medizinprodukte etc.) mit Bezug zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. HTA fokussiert meist auf verschiedene Dimensionen einer Methode/Technologie, etwa auf die Sicherheit, Wirksamkeit, Kosten/Ökonomie sowie ethische, rechtliche und/oder sozial-organisatorische Fragestellungen.

HL7

Die nationale Vertretung von Health Level Seven (HL7) definiert Kommunikationsstandards, die die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Institutionen des Gesundheitswesens ermöglichen. Die Entwicklungen von Standards für die deutsche Gesundheits-IT werden zum größten Teil von der Benutzergruppe HL7 Deutschland e.V. vorangetrieben. Im Rahmen der Bekanntmachung, Verbreitung und Anpassung der verschiedenen Standards aus der HL7-Familie wurden HL7 v2.x interpretiert sowie Nachrichtenprofile für HL7 v2.5 und Implementierungsleitfäden für elektronische Dokumente (CDA) erarbeitet, abgestimmt und publiziert. Die technischen Komitees der nationalen Benutzergruppe weisen eine Expertise für die Bereiche CDA und Version 3 / XML, Messaging und V2 sowie Terminologien und FHIR auf. Sie wirken bei der Spezifikation eines Standards und seiner nationalen Ausprägung mit.

I

IHE

Die internationale Organisation IHE bildet die praktischen Anforderungen an medizinische Prozesse ab. IHE entwickelt hierzu sogenannte Profile als Architekturbausteine in integrierten klinischen IT-Anwendungen. Für die Entwicklung der Profile bedient sich IHE an etablierten Standards, wie z.B. den Kommunikationsstandards von HL7 sowie den DIN-Normen und ISO Standards.

Die seit 2004 als e.V. in Deutschland aktive Initiative IHE versteht sich als Plattform zur Erarbeitung deutscher Profile und engagiert sich bei der Verbreitung der IHE-Ideen mit folgenden Aktivitäten:

  • Kooperation von Anwendern und Herstellern
  • Wiederverwendung von Standards
  • transparente Entscheidungen sowie
  • freiwillige Selbst-Assessments

Infektiologie

Bei der Infektiologie handelt es sich um eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sich mit der Erforschung und Behandlung von viralen und bakteriellen Infektionskrankheiten beim Menschen beschäftigt. Bedeutende Einsatzfelder sind u.a. die Beforschung und Therapie von Krankheiten wie HIV/AIDS, Malaria sowie Hepatitis.

Innovationsfonds

Mit dem Innovationsfonds setzt der G-BA die Vorgabe des Gesetzgebers um, innovative Versorgungsformen sowie Projekte der Versorgungsforschung zu fördern. Es handelt sich beim Innovationsfonds um ein gesundheitspolitisches Instrument, welches Projekte fördert, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Beispiele sind hier etwa Projekte zu telemedizinischen Anwendungen oder zur Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Die Projekte sollen insbesondere die Weiterentwicklung der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen. Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt in sog. Förderbekanntmachungen die Schwerpunktthemen und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest. Weiterhin entscheidet der Innovationsausschuss über die Vergabe der Fördergelder. Ein Antrag auf Förderung kann jeweils nur auf vorausgegangene Förderbekanntmachungen erfolgen. Unter diesem Link sind weitere Informationen zu aktuellen Förderbekanntmachungen nachzulesen.

Integrierte Versorgung (IV)

Die integrierte Versorgung (IV) als neue Versorgungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sektorenübergreifend die Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten sicherstellt. Dabei hat die Vernetzung der verschiedenen Akteure einen besonderen Stellenwert. Der Austausch von Wissen, Informationen und Dokumenten zwischen Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachdisziplinen sowie zwischen unterschiedlichen medizinischen Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten, Rehabilitationskliniken und Therapeuten soll die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Kosten im Gesundheitswesen senken, indem bspw. unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die IV ist Teil der selektivvertraglichen Versorgung und rechtlich in den §§140a bis 140d SGB V geregelt. Leistungserbringer können dabei Direktverträge mit Krankenkassen abschließen. IT-Systeme können die IV wirkungsvoll unterstützen, indem sie orts- und zeitunabhängig Daten und Informationen für alle Beteiligten zur Verfügung stellen können.

Intensivmedizin

Die Intensivmedizin ist ein Teilgebiet der Medizin, welches sich mit der Diagnostik und Therapie lebensbedrohlicher Verletzungen und Krankheiten beschäftigt. Intensivmedizinische Leistungen werden meist auf sog. Intensivstationen erbracht. Dies sind Stationen im Krankenhaus, welche aufwendig mit Medizintechnik ausgestattet sind und auf welchen besonders weitergebildete Fachärzte wie Anästhesisten, Internisten oder Chirurgen sowie Pflegefachkräfte die Intensivpatienten betreuen. Typische Einsatzfelder sind etwa die Therapie und Versorgung von Personen mit akutem Organversagen, schweren Vergiftungen, Sepsis („Blutvergiftung“) sowie lebensgefährlichen Verletzungen nach Verkehrsunfällen.

Interoperabilität (IOP)

Unter IOP wird die Fähigkeit von zwei oder mehr (unterschiedlichen) Systemen, Anwendungen, Geräten oder Software verstanden, miteinander kommunizieren und Daten austauschen zu können. Über offene Schnittstellen und einheitliche Standards zum Austausch von Informationen und Dokumenten wird so ein nahtloses Zusammenarbeiten ermöglicht. IOP kann auf verschiedenen Ebenen hergestellt werden, etwa auf technischer, semantischer oder struktureller Ebene. Interoperable Systeme und Strukturen sind die Voraussetzung für eine/n zielgerichtete Kommunikation und Datenaustausch zwischen verschiedenen Einrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheitswesen.

Interoperabilitätsforum

Um die Interoperabilität aller Akteure im Gesundheitswesen zu gewährleisten, wurde das Interoperabilitätsforum gegründet. Das Forum berät sich untereinander zu relevanten Standards und geht besonders auf die Fragen sowie Probleme der Interoperabilität in der Kommunikation zwischen verschiedenen Anwendungen ein. Gemeinschaftlich werden Lösungsansätze erläutert und darauf aufbauend entsprechende Maßnahmen festgelegt. Zusätzlich werden die Aktivitäten der verschiedenen technischen Komitees im Rahmen eigens organisierter Veranstaltungen vorgestellt. Durch die regelmäßige Teilnahme an den Treffen des Interoperabilitätsforums können fortlaufend relevante Standardisierungsprozesse im Blick gehalten werden.

Das Forum wird gemeinsam von den Initiatoren HL7 Deutschland (den technischen Komitees), IHE Deutschland, sowie der AG Interoperabilität des bvitg  und dem Fachbereich Medizinische Informatik des DIN sowie weiteren Mitwirkenden durchgeführt. Eine Teilnahme an den Foren erfolgt durch eine formlose Anmeldung über die Webseite des Interoperabilitätsforums (https://interoperabilitaetsforum.de/).

Interoperabilität, semantisch

Die semantische IOP hat das Ziel, den Inhalt bzw. die Bedeutung der zwischen verschiedenen Akteuren ausgetauschten Informationen sowie Daten sicherzustellen und damit für ein einheitliches Verständnis der Informationen zu sorgen. Voraussetzung hierfür ist die Arbeit mit einheitlichen Codierungen und Formaten der beteiligten Systeme bzw. Systemkomponenten. Für die semantische IOP sind also IT-taugliche Fachsprachen (LOINC oder SNOMED-CT) notwendig, damit einheitliche Bezugsgrößen und Vokabularien genutzt werden.

Interoperabilität, syntaktisch

Die syntaktische IOP hat den Zweck, die Nutzung einer gemeinsamen Syntax zur Strukturierung der ausgetauschten Informationen sicherzustellen. Dafür fokussiert sie auf verschiedene Befehls- und Dateiformate, damit die Systeme miteinander kommunizieren können und jeweils Texte, Bilder, Audio- oder Videodateien darstellen können.

Interoperabilität, technisch

Die technische IOP fokussiert auf die technische Verknüpfung von IT-Systemen, -Anwendungen sowie deren einzelnen Komponenten auch unterschiedlicher Herstellersysteme, um Daten und Informationen sicher auszutauschen und effizient nutzen zu können. Beispiel hierfür für sind bspw. eine geeignete Netzinfrastruktur oder Sicherheitsstandards sowie Protokolle.

IT-Sicherheit

Dieser Begriff kann als eine Art Oberbegriff für verschiedene technische und organisatorische sowie rechtliche Maßnahmen gelten. Diese dazu dienen, in Institutionen die betriebliche Nutzung von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts zu ermöglichen und dabei elektronisch gespeicherte Informationen zu schützen. Mögliche Schwachstellen und Bedrohungen sollen auf ein erträgliches Maß reduziert werden, um die Sicherheitsziele der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Daten und Informationen sicherstellen zu können.

K

Klinische Studien

Klinische Studien sind Formen der Erhebung, bei der sowohl gesunde als auch erkrankte Patienten untersucht werden. Ziel ist es, die Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit von neuen Medikamenten oder medizinischen Verfahren zu testen. Klinische Studien sind Voraussetzung für die behördliche Zulassung von neuen Medikamenten oder medizinischen Verfahren und ihre Anwendung in der Regelversorgung. Für einen Medikamententest gibt es gesetzliche Vorgaben und für die Teilnehmer bestimmte Teilnahmebedingungen. Es gibt grundsätzliche verschiedene Studientypen.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM) stellt einen Kommunikationsstandard dar und soll den sicheren elektronischen Datenaustausch zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen regeln. Dabei funktioniert KIM ähnlich wie ein verschlüsseltes E-Mail-Programm. Seit dem 01.01.2021 benötigen Arztpraxen einen Anschluss an KIM, um bspw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) der Patienten elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen zu übermitteln. Damit KIM genutzt werden kann, sind unter anderem ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) Voraussetzung.

Krankenhausinformationssystem (KIS)

Ein Krankenhausinformationssystem (KIS) bezeichnet alle Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik, die Informationen und Daten innerhalb eines Krankenhauses erfassen, bearbeiten, speichern und nutzbar machen. Dabei handelt es sich sowohl um medizinische als auch administrative Patientendaten. KIS sind im allgemeinen Softwareprodukte, welche die entsprechenden Funktionen der Datenverarbeitung und -bereitstellung ermöglichen. Zu einem KIS gehören die im Krankenhaus verfügbaren Computernetzwerke und daran angeschlossene Server sowie feste und mobile Arbeitsplätze. Die einzelnen Komponenten können von unterschiedlichen Herstellern stammen. Zum KIS gehören auch computerbasierte Spezialsysteme, bspw. Informationssysteme aus Radiologie, Labor und Diagnostik.

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist am 29.10.2020 in Kraft getreten. Seit dem 01.01.2021 werden vom Bund insgesamt drei Milliarden Euro bereitgestellt, damit Krankenhäuser ihre Notfallkapazitäten modernisieren, digitale Prozesse stärken sowie die IT-Sicherheit ihrer Infrastruktur erhöhen können. Die Bundesländer sollen weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zur Förderung digitaler Krankenhausprozesse und -infrastrukturen aufbringen. Das KHZG sieht verschiedene förderungsfähige Bereiche vor, hierzu zählen u.a. die Entwicklung von digitalen Patientenportale, den Auf- und Ausbau der elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, die Förderung eines digitalen Medikationsmanagement oder die verstärkte Nutzung telemedizinischer Anwendungen. Im Rahmen des KHZG soll zwischen Juni 2021 und Juni 2023 zudem der Stand der Digitalisierung in den deutschen Krankenhäusern evaluiert werden. Die Richtlinien zu Fördervorhaben zwecks verstärkter Digitalisierung in den Krankenhäusern können hier eingesehen werden.

Künstliche Intellignz (KI)

Bei künstlicher Intelligenz (KI) handelt es sich um einen technisch-organisatorischen Ansatz, bestimmte Entscheidungsstrukturen des Menschen nachzubilden. Kernaspekt von KI sind die Fähigkeiten von technischen Systemen, sich Wissen zu verarbeiten, selbstständig vorhandenes Wissen anzureichern, aus Erfahrungen zu lernen und kontinuierlich die eigene Leistung zu verbessern. Die Systeme sollten nach und nach autonomer arbeiten. Das bedeutet, dass KI die Fähigkeit entwickelt hat, ohne ständige Anleitungen durch Außenstehende Aufgaben in einem komplexen Umfeld auszuführen. Klassische Einsatzbereiche von KI sind zum Beispiel die Entscheidungsunterstützung im Gesundheitswesen, die Herausarbeitung von Empfehlungen zur Therapieoptimierung oder auch außerhalb des Gesundheitswesens etwa selbstfahrende Autos. Bei KI wird zwischen einer schwachen und einer starken KI unterschieden. Die Schwache KI steht für Systeme, die in einem spezifischen und konkret definierten Kontext intelligent agieren und somit auch durchaus menschliche Fähigkeiten übersteigen können, etwa beim Lösen konkreter Anwendungsprobleme. Unter Starker KI werden noch hypothetische Systeme verstanden. Hierbei handelt es sich um KI-Systeme, die über eine Intelligenzleistung auf menschlichem Niveau in allen Bereichen verfügen und nicht nur in ganz konkret definierten Anwendungsfeldern agieren können.

L

Lebensqualität

Lebensqualität beschreibt – wenngleich es keine einheitliche Definition gibt – gemeinhin den Grad des Wohlbefindens einer Gruppe oder eines Individuums. Neben der Gesundheit an sich spielen auch Aspekte wie Wohnen, Beruf, soziales Umfeld, etc. eine Rolle. Es kann unterschieden werden zwischen allgemeiner und gesundheitsbezogener Lebensqualität, letztere fokussiert auf die physischen, sozialen und emotionalen Dimensionen der Gesundheit . Die gesundheitsbezogene Lebensqualität spielt als Ergebnisparameter in gesundheitsökonomischen Evaluation zunehmend eine wichtige Rolle und wird über verschiedene Erhebungsinstrumente (bspw. den SF-36-Fragebogen) erfasst. Darüber hinaus existieren für bestimmte Krankheiten auch spezifische Erhebungsinstrumente für die Lebensqualitätsmessung.

M

Medizininformatik

Medizinische Informatik beinhaltet die systematische Aufbereitung von gesundheitsbezogenen und medizinischen Daten, um eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen sicherzustellen. Hierzu werden Verfahren und Techniken aus der Informatik, in Anlehnung an Informations- und Kommunikationstechniken verwendet. Dies schließt auch die Verbindung zu medizintechnischen Geräten mit ein.

Medizinische Leitlinien

Medizinische Leitlinien werden von medizinischen Fachgesellschaften herausgegeben und sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für behandelnde Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsfachkräfte bei bestimmten Krankheitsbildern bzw. in bestimmten medizinischen Situationen. Sie entstehen meist in einer dafür gebildeten Arbeitsgruppe von Experten des jeweiligen medizinischen Fachgebietes und beruhen sowohl auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch auf bewährten Vorgehensweisen aus der Praxis. Sie sollen Behandelnde bei ihrer Arbeit unterstützen, sind jedoch nicht rechtlich bindend und müssen im Einzelfall ggf. angepasst werden.

Medizinprodukt

Medizinprodukte beschreiben Geräte, Substanzen, Instrumente oder Software mit medizinischer Zweckbestimmung, die für die Anwendung beim Menschen bestimmt sind. Es gibt eine große Bandbreite von Medizinprodukten, die ihre Wirkung hauptsächlich auf physikalischem Weg erreichen sollen. Beispiele für Medizinprodukte können Implantate, Herzschrittmacher, Pflaster, gesundheitsbezogene Apps bzw. DiGA oder Produkte zur Infusion von Medikamenten sein. Je nach Zweckbestimmung, Art und potenziellem Risiko des Medizinprodukts gibt es verschiedene Risikoklassen. Das Medizinproduktegesetz (MPG) regelt seit 1995 die Anforderungen und den Umgang mit Medizinprodukten. Die neue EU-weite Medizinproduktverordnung (MDR) gilt ab 2021 und ersetzt auf nationaler Ebene das vorherige MPG.

Medline/PubMed

Medline (Medical Literature Analysis and Retrieval System Online) ist eine bibliographische Datenbank des US-amerikanischen National Center for Biotechnology Information (NCBI), die öffentlich zugänglich ist. Neben den bibliographischen Angaben werden zu vielen der angebotenen Artikel auch Zusammenfassungen/Abstracts angeboten. Thematisch beschäftigen sich die Artikel mit allen Bereichen der Zahn-, Veterinär- und Humanmedizin sowie der Psychologie. Quellen sind rund 5.000 internationale Zeitschriften.

Mobile Health/Apps

Grundsätzlich bezeichnet Mobile Health den Einsatz von mobilen Informations- und Kommunikationstechnologien, bspw. Mobiltelefone, Smartphones, Patientenüberwachungsgeräte, persönliche digitale Assistenten (PDA) und andere drahtlos angebunden Geräte, im Gesundheitswesen. Mobile Health kann dabei als ein Teilbereich von E-Health verstanden werden. Apps bzw. Applikationen sind die entsprechenden mobilen Anwendungen, die das Ziel verfolgen, die Prävention, Diagnostik, Therapie, Pflege und /oder Rehabilitation positiv zu beeinflussen. Differenziert werden können Apps nach Zielgruppe, Zweck, Funktionalitäten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist zwischen sog. Gesundheits- und Medizin-Apps zu unterscheiden. Gesundheits-Apps stellen mobile Anwendungen dar, welche vor allem das Ziel verfolgen, das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden zu unterstützen und richten sich vorwiegend an medizinische Laien. Medizinische Apps hingegen fokussieren die medizinischen Kernthemen Diagnostik, Therapie und Prävention von Krankheiten und Verletzungen und adressieren insbesondere Gesundheitsfachkräfte.

Morbidität

Dieser Begriff umfasst die Häufigkeit einer bestimmten Krankheit innerhalb einer bestimmten Population (und ggf. innerhalb eines bestimmten Zeitraums). Die Morbiditätsrate gibt die Krankheitswahrscheinlichkeit innerhalb einer bestimmten Bevölkerungsgruppe an.

Mortalität

Die Mortalität bezeichnet die Sterblichkeit oder Sterberate, also die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Todes. Sie bezieht sich auf die Anzahl der Todesfälle von Individuen bezogen auf eine Gruppe. Die Letalität ist die „Tödlichkeit“ einer bestimmten Erkrankung oder einer medizinischen Prozedur. Sie beschreibt die bedingte Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines Todes bei Vorliegen einer bestimmten Krankheit oder bei der Durchführung einer bestimmten Intervention.

Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä)

Die MBO-Ä regelt die Grundsätze und Pflichten der ärztlichen Berufsausübung. Sie ist von den in Deutschland tätigen Ärzten selbst geschaffen und erläutert die seitens der Ärzteschaft selbst auferlegten Verhaltensregeln und Begrenzungen der ärztlichen Tätigkeit. Die MBO-Ä wird auf dem Ärztetag beschlossen und gibt allgemeine Regeln und Richtlinien vor, welche von den jeweiligen Kammern auf Ebene der Länder konkreter spezifiziert werden müssen. Die MBO-Ä wird von den Landesärztekammern auf Grundlage geltender Heilberufsgesetze beschlossen und entfaltet erst dann eine rechtlich bindende Wirkung.

N

Nutzen (im Gesundheitswesen)

Der Nutzenbegriff lässt sich vereinfacht formuliert als Effekt oder Wirkung einer gesundheitsbezogenen Maßnahme definieren. Der Nutzen einer medizinischen Intervention kann durch verschiedene Ergebnisparameter dargestellt werden, bspw. Effekte einer Intervention auf die Lebensqualität oder die Mortalität. Der Nutzenbegriff wird von verschiedenen Akteuren mit unterschiedlichem Bedeutungsinhalt versehen. Die Bewertung des Nutzens ist eine recht komplexe Angelegenheit. Dies liegt u. a. daran, dass eine bestimmte Maßnahme einerseits bewirkt, dass einzelne Akteuren oder Institutionen durch sie bessergestellt werden, gleichzeitig werden andere durch die gleiche Maßnahme schlechter gestellt.

O

Opt-In und Opt-Out

Die Opt-In- und Opt-Out-Verfahren beschreiben die jeweils Form, in welcher ein Nutzer der Datenverarbeitung bei Online-Diensten und Apps zustimmen oder widersprechen kann.

Das Opt-Out-Verfahren (wörtlich „nicht mitmachen“) beschreibt ein Verfahren, bei welchem ein Hersteller bzw. Webseitenbetreiber zunächst davon ausgeht, dass der Nutzer mit der Datenvereinbarung einverstanden ist – es sei denn, der Nutzer widerspricht dieser. Der Nutzer muss also etwa ein bereits gesetztes Häkchen bei einem Webformular aktiv entfernen und so der Datenverarbeitung widersprechen. Beim Opt-in-Verfahren hingegen muss der Nutzer aktiv in die Datenverarbeitung zustimmen. Das heißt, dass der Anwender etwa bei Download einer App oder in einem Web-Formular einen Haken in einer Checkbox mit dem Text  „Ja, ich stimme der Verarbeitung zu“ aktiv setzen muss.

Das Double-Opt-In-Verfahren sieht weiterhin vor, dass der Anwender der Datenvereinbarung noch zusätzlich ausdrücklich zustimmen muss. Beispielsweise hat der Nutzer noch zusätzlich seine Registrierung über einen Aktivierungslink in der vom App-Hersteller zugesandten Bestätigungsmail zu wiederholen. Mit dem Double-Opt-In-Verfahren soll sichergestellt werden, dass der Nutzer selbst in die Datenverarbeitung einwilligt und es sich nicht um ein Versehen oder eine missbräuliche Registrierung durch eine andere Person handelt. Mit Inkrafttreten der DSGVO bedarf es gemäß Art. 7 DSGVO und Art. 8 DSGVO grundsätzlich eines sog. Double-Opt-Ins.

P

PACS

Unter einem PACS (Picture Archiving and Communication System) wird ein computerbasiertes System zur Speicherung und Kommunikation von Bilddaten verstanden. PACS erfassen digitale Bilddaten insbesondere in der Radiologie und Nuklearmedizin und verfügen über spezielle Speicher und Zugriffstrategien. Bei Verwendung der Standards DICOM und HL7 ist eine Einbettung von PACS in Krankenhausinformationssysteme möglich.

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) konkretisiert die rechtlichen Anforderungen an digitale Angebote im Gesundheitswesen wie dem elektronischen Rezept (eRezept) und der elektronischen Patientenakte (ePA). Das Gesetz sieht vor, dass gesetzlich Versicherte über eine neue App künftig ihre eRezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Zudem haben Versicherte einen Anspruch darauf, dass ihre ePA von ihrem Haus- und Facharzt befüllt und gepflegt wird. Nach und nach sollen neue Funktionalitäten hinzukommen, wie etwa der digitale Mutterpass oder das Zahn-Bonusheft. Patienten sollen vermehrt Steuerungsrechte für ihre ePA erhalten, d.h. sie erhalten ab 2022 die Möglichkeit, im Einzelfall zu entscheiden, wer auf die ePA zugreifen dar. Zudem können Versicherte ab 2023 auf freiwilliger Basis ihre in der ePA abgelegten Gesundheitsdaten im Rahmen einer Datenspende für Forschungszwecke zur Verfügung stellen.

Patientensicherheit

Maßnahmen zur Patientensicherheit haben das Ziel, Risiken bei medizinischen Behandlungen so weit wie möglich zu verhindern. Patientensicherheit umfasst ein breites Maßnahmenbündel zur Vermeidung von Schäden bei der Behandlung und setzt kontinuierliche Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben voraus. Zu den Maßnahmen der Patientensicherheit gehören etwa ein internes Qualitätsmanagement, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement, eine offene Fehlerkultur in der Einrichtung oder die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermedlungssystemen. Mehr Informationen zum Thema gibt es beim Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS).

PCHA (Personal Connected Health Alliance)

Die Organisation Personal Connected Health Alliance (PCHA) bietet Herstellern die Möglichkeit, die Konformität nach den Continua Design Guidelines zu überprüfen. Eine Zertifizierung der Konformität erfolgt anschließend über einen so genannten Third-Party-Process. Beide Organisationen listen nach erfolgreicher Zertifizierung die Produkte in einem Verzeichnis auf. Innerhalb des Product Showcase von PCHA sind alle Geräte gelistet, die sich als Continua-konform von einer dritten unabhängigen Stelle zertifizieren lassen haben. Das Verzeichnis listet neben dem Produkt auch die Version der Guideline auf, nachdem die Technologie bewertet wurde.

Personenbezogene Daten

Hierunter werden solche Daten und Informationen zusammengefasst, die einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person direkt zugeordnet werden können. Dazu zählen Einzelangaben wie etwa Name, Kreditkartennummer, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Gesundheitsangaben, Wohnort etc. Sie erfordern ein besonderes Schutzniveau zur Wahrung des Datenschutzes.

Pragmatische Studie

Pragmatische Studien beschreiben an sich keine neue Studienform, sondern vielmehr ein Design, bei denen die Effekte von Interventionen unter Alltagsbedingungen analysiert werden. Es gibt im Gegensatz zu bspw. experimentellen Studien unter Idealbedingungen deutlich weniger Einschränkungen hinsichtlich Setting oder Stichprobe. Sie dienen insbesondere dazu, eine realistische Abschätzung von Effekten abseits von idealen Bedingungen zu erhalten. Keineswegs jedoch dürfen pragmatische Studien mit einer geringeren Qualität gleichgesetzt werden.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem (PVS) stellt eine Software dar, mittels derer niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Dokumentation und Organisation ihrer Behandlungsaktivitäten unterstützt werden sollen. PVS gehören zur Grundausrüstung jedes Praxismanagements. Jegliche Abläufe einer Praxis oder anderer medizinischer Einrichtungen können dadurch digital abgebildet werden. PVS gibt es von verschiedenen Herstellern und auch mit unterschiedlichen Funktionalitäten. PVS müssen durch den Hersteller bei Vorhandensein von neuen Updates regelmäßig aktualisiert werden.

Primärdaten

Primärdaten werden in der empirischen Forschung unmittelbar erhoben. Sie werden auch als Urwerte bezeichnet und stammen direkt aus der Forschungsstudie. Sie können sowohl quantitativer als auch qualitativer Natur sein. Für weiterführende Analysen lassen sich Primärdaten mit weiteren Daten, z.B. Routinedaten und Abrechnungsdaten der Krankenkassen, verknüpfen.

Primärprävention

Primärprävention umfasst alle gesundheitsvorbeugenden Maßnahmen, die sich prinzipiell an alle Menschen richten, jedoch besonders dann effektiv sind, wenn noch keine Erkrankung vorliegt. Durch eine gesunde Lebensweise kann die Entstehung von sogenannten „Volkskrankheiten“ wie Diabetes mellitus Typ II oder Herz-Kreislauferkrankungen verhindert werden. Für eine umfassende Prävention sind jedoch auch Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Darmspiegelungen ratsam, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Diese Form der rechtzeitigen Identifizierung von Krankheiten ist der sekundären Prävention zu zuordnen. Der Leistungskatalog der GKV enthält eine Reihe von Früherkennungsmaßnahmen, die Patientinnen und Patienten wahrnehmen können. Bei Menschen, die z.B. an einer chronischen Krankheit leiden, gilt es, mögliche Risiken und Komplikationen zu verhindern. So sollen bspw. bei Diabetikern Netzhautschäden vermieden werden. Maßnahmen, die zu letzteren zählen, gehören zur tertiären Prävention.

Pseudonymisierung

Bei der Pseudonymisierung handelt es sich um eine datenschutzrechtliche Maßnahme. Direkt personenidentifizierbare Daten (wie etwa Name, Personalausweisnummer, etc.) werden durch ein Pseudonym/Kennzeichen (häufig eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben) ersetzt, um die Betroffenen faktisch zu anonymisieren. Im Gegensatz zur Anonymisierung können jedoch die Daten unter Zuhilfenahme eines Schlüssels einer Person zugeordnet werden. Eine Zuordnung von Person und Daten ist also weiterhin möglich, jedoch deutlich erschwert.

Q

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM) bezeichnet geplante organisatorischen Absichten, Zielsetzungen und Maßnahmen, die der Verbesserung der Stuktur-, Prozess- und Ergebnisqualität dienen. Ziel ist es, eine konsequente Produkt- und oder Dienstleistungsqualität sicherstellen zu können.

R

Register (medizinisches)

Unter einem medizinischen Register wird eine strukturierte Sammlung medizinischer Daten zu einem bestimmten Krankheitsbild verstanden. Die Daten liegen in anonymisierter oder pseudonymisierter Form vor. Im Rahmen von Registern werden Daten und Informationen zu Krankheitsverläufen, Therapien, Diagnosen und Auffälligkeiten aus dem Behandlungsalltag zusammengetragen. Ziel von Registern ist es, über statistische Auswertungen systematisches Wissen für Forschungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Pharmaunternehmen sowie auch Patientenorganisationen zusammenzutragen, um auf Grundlage umfangreicherer Daten die medizinische Versorgung der jeweils von der Krankheit betroffenen Patienten verbessern zu können. Medizinische Register stellen in den letzten Jahren verstärkt einen wichtigen Bestandteil  der klinischen und Versorgungsforschung dar und unterstützen auch die Qualitätssicherung in der medizinischen Praxis sowie gesundheitspolitische Entscheidungen. Beispiele für medizinische Register sind etwa das Landeskrebsregister NRW oder das Deutsche Aortenklappenregister.

S

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR)

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat die gesetzliche festgelegte Aufgabe, alle zwei Jahre ein Gutachten zu erstellen (bspw. mit der Schwerpunktsetzung Versorgung im ländlichen Raum) und dem Bundesministerium für Gesundheit sowie den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorzulegen, welches sich mit der Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland befasst. Es fokussiert sowohl medizinische als auch ökonomische Aspekte und soll als Orientierungshilfe für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens dienen. Insgesamt umfasst das Gremium sieben Mitglieder.

Sekundärdaten

Bei den im Gesundheits- und Sozialsystem anfallenden bzw. erhobenen Daten wird zwischen Primär- und Sekundärdaten unterschieden. Sekundärdaten werden nicht direkt erhoben, bspw. durch klinische Studien. Es handelt sich vielmehr um Routinedaten bzw. standardisierte Daten, die bei der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflege- sowie Rentenversicherung anfallen oder um Daten aus bevölkerungsbezogenen Krankheitsregistern (z. B. Krebsregister). Durch statistische Verwertungsmodelle bzw. Strategien werden diese Daten für die Gesundheitsforschung nutzbar. Die Bedeutung von Sekundärdaten hat in den letzten Jahren durch die Verbreitung von epidemiologischen Studien und der Versorgungsforschung zugenommen. Daher wurden verschiedene Leitfäden für eine fundierte Nutzung herausgegeben, z. B. die Gute Praxis Sekundärdatenanalyse.

Selbstverwaltung

Die sogenannte gemeinsame Selbstverwaltung umfasst Institutionen und Verbände, die eigenverantwortlich Entscheidungen für das Gesundheitswesen treffen. Das oberste Organ in dieser Konstellation ist dabei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), welcher aus den wichtigsten Verbänden und Akteuren des Gesundheitswesens zusammengesetzt ist.
Die Idee der gemeinsamen Selbstverwaltung ist es, dass Entscheidungen bezüglich der Entwicklung des Gesundheitswesens auf unabhängige Art und Weise entstehen. Damit soll sichergestellt werden, dass im Sinne der Patienten bzw. gesetzlich Versicherten Interessen artikuliert werden. Die Unabhängigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung wird dadurch gewahrt, dass das Bundesministerium für Gesundheit lediglich eine Aufsichtspflicht gegenüber dem GBA hat und nicht im GBA selbst vertreten ist.

Selekttivverträge

Selektive Verträge sind vertragliche Vereinbarungen, die direkt zwischen einer oder mehreren Krankenkassen und einzelnen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern abgeschlossen wurden. Ziel ist es, flexibler auf die Erfordernisse von bestimmten Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen eingehen zu können. Sie sind das Gegenstück zum Kollektivvertrag in der ambulanten ärztlichen Versorgung und werden ohne gesetzliche Verpflichtung abgeschlossen. Die Teilnahme an entsprechenden Verträgen ist für Versicherte meist freiwillig und zeitlich befristet. Rechtliche Rahmenbedingungen zum Abschluss von Selektivverträgen bieten strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) gemäß §137f SGB V, Modellvorhaben (§§63ff SGB V) sowie besondere Versorgungsformen (§140a SGB V).

Standardisierungsorganisation

Neben den autorisierten Normungsorganisationen existieren Standardisierungsorganisationen, die in der Regel als Konsortien von Interessensvertretern (z. B. Hersteller, Anwender) gebildet sind. Beispiel hierfür sind HL7 (Health Level 7) und IHE (Integrating the Healthcare Enterprise).

Start-up

Dieser englische Begriff steht für Unternehmen, welche sich erst vor kurzem gegründet haben bzw. jünger als fünf Jahre alt sind und noch eher wenige Mitarbeiter haben, jedoch ein kontinuierliches Firmenwachstum anstreben. Start-ups entwickeln und vertreiben oftmals innovative Produkte und/oder Dienstleistungen aus dem IT-Bereich. Start-ups finden sich jedoch auch in anderen Branchen. Es gibt jedoch keine allgemeingültige Definition von Start-ups.

T

Technikakzeptanz

Der Begriff wird interdisziplinär verwendet und bezeichnet die Entscheidung einer Person, eine Technologie aktiv zu nutzen. Die Akzeptanz bezieht sich auf eine konkrete Einstellung und/oder ein konkretes Verhalten gegenüber einer Technologie. Sie lässt sich in Einstellungs- und Verhaltensakzeptanz trennen. Verschiedene Faktoren nehmen Einfluss auf die Akzeptanz. Die Akzeptanz der Nutzer stellt ein wesentliches Konstrukt zur Erklärung erfolgreicher bzw. nicht erfolgreicher Diffusion technischer Innovationen dar. In den letzten Jahrzehnten sind verschiedene wissenschaftliche Modelle entstanden, die zu erklären versuchen, warum eine Person eine Technologie nutzt oder nicht. Zu den bekanntesten gehört die „Unified Theory of Acceptance and Use of Technology“ (UTAUT 2.0) von Venkatesh et al. (2003).

Telekonsil

Telekonsile stellen eine Form von Telemedizin dar und beschreiben die gemeinsame Durchführung von Diagnostik und Therapie über räumliche Grenzen hinweg mit Hilfe digitaler Technologien, wie etwa Audio-Video-Konferenzsystemen. Häufig findet zusätzlich ein digitaler Versand und Austausch von medizinischen Bildern und Informationen statt. Telekonsile können sowohl in Echtzeit als auch zeitversetzt erfolgen. Telekonsile dienen dazu, dass die fallspezifisch benötigte medizinische Expertise ortsunabhängig zur Verfügung steht. Beispiele für telekonsiliarische Verfahren sind etwa die Teleradiologie oder die Durchführung gemeinsamer digitaler Visiten in der Intensivmedizin zwischen einer Universitätsklinik und einem kleineren Krankenhaus.

Telematik

Telematik ist ein Kunstwort, welches aus den Begriffen Telekommunikation und Informatik zusammengesetzt sind. Telematik umfasst die gemeinsame oder getrennte Anwendung von Telekommunikationstechnik und Informatik. Gesundheitstelematik bezieht sich entsprechend auf die Anwendung informations- und kommunikationstechnischer Methoden und Komponenten innerhalb des Gesundheitswesens.

Telematikinfrastruktur (TI)

Die TI verbindet die Akteure im Gesundheitswesen mit einem digitalen Netz und hat das Ziel, den sicheren und zuverlässigen Austausch von gesundheitsbezogenen Daten zu unterstützen. Es handelt sich um eine „Datenautobahn“, die die stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen miteinander verbindet. Durch die elektronische Gesundheitskarte wird es berechtigten Akteuren ermöglicht, auf die Informationen, welche auf den Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert sind, zuzugreifen. Es ist geregelt, welcher Akteur auf welche Informationen zugreifen darf. Die TI bindet für den Datenaustausch im Gesundheitswesen von der Industrie gefertigte und von der gematik zertifizierte technische Komponenten ein.

Telemedizin

Telemedizin bezeichnet den Einsatz von Telekommunikations- und Informationstechnologien im Rahmen der Erbringung medizinischer Leistungen zur Überwindung einer räumlichen Distanz zwischen Patient und Arzt bzw. einem anderen Gesundheitsfachberuf sowie zwischen mehreren Ärzten bzw. Gesundheitsfachberufen. Unter „medizinischen Leistungen“ werden dabei Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation verstanden. Telemedizin ist ein Teilbereich von „eHealth“ und fokussiert verschiedene Indikationen und Anwendungsarten wie Teletherapie, Telemonitoring und Telekonsil.

Telemonitoring

Telemonitoring stellt eine Form von Telemedizin dar und beschreibt die kontinuierliche oder bedarfsgerechte Übertragung von Vitalparametern oder anderen medizinischen Informationen an den behandelnden Arzt oder ein spezialisiertes Telemedizinzentrum. Die Datenerhebung findet in der unmittelbaren Umgebung des Betroffenen statt. Die Übertragung kann sowohl in Echtzeit („Realtime“) als auch zeitversetzt („Store-and-Forward“) erfolgen. Beispiele hierfür stellen das kontinuierliche Monitoring von Blutzucker- oder Bluthochdruckwerten oder der Versand und die zeitliche versetzte Begutachtung von Fotos von chronischen Wunden dar.

Tele-Notarzt

Der Tele-Notarzt (TNA) kann bei Rettungseinsätzen einbezogen werden, damit der (diensthabende) Notarzt das Rettungspersonal bei der Versorgung mittels digitaler Instrumente unterstützen kann, ohne selbst vor Ort zu sein. Es können Anwendungen der Telekommunikation, eine Echtzeitübertragung der Vitalparameter und Live-Videoübertragungen zum Einsatz kommen. Der TNA muss für seinen Einsatz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Er muss neben Erfahrungen als Notarzt auch zusätzlich eine Qualifikation bzw. Weiterbildung als TNA nachweisen. Das Modell des TNA wurde zunächst in Aachen entwickelt und wird mittlerweile in mehreren Kommunen als Regelleistung eingeführt.  

Teleradiologie

Die Teleradiologie bedeutet im eigentlichen Sinne die bildgebende Untersuchung eines Patienten unter Verantwortung eines Radiologen bzw. fachkundigen Arztes, der sich nicht am selben Ort wie der Patient befindet. Häufig wird Teleradiologie in der klinischen Praxis in Form eines Telekonsils durchführt. Über digitale Systeme, in der Regel über eine gemeinsame Online-Plattform, werden radiologische Bilder an eine andere Gesundheitseinrichtung, etwa eine radiologische Praxis oder ein Krankenhaus, übertragen. Die Teleradiologie basiert seit dem 01. Januar 2019 rechtlich auf dem § 123 StrSchV (Strahlenschutzgesetz). Das StrSchV hat 2018 die vorherige Röntgenverordnung (RöV) abgelöst. Das medizinische Bildmaterial kann dann gemeinsam befundet werden oder die versendende Einrichtung kann sich eine zweite Meinung zu einem radiologischen Fall einholen. Insbesondere kleinere Krankenhäuser, in denen etwa im Nacht- oder Sonntagsdienst kein Radiologe vor Ort ist, können mittels der Teleradiologie dennoch die Durchführung bildgebender Verfahren anbieten.

Teletherapie

Die Teletherapie stellt eine Form von Telemedizin dar und beschreibt die Durchführung von ärztlichen bzw. professionell betreuten Therapien über räumliche und ggf. auch zeitliche Grenzen hinweg mittels digitaler Medien. Patient und Arzt bzw. Therapeut können sich etwa regelmäßig über ein Audio-Videokonferenzsystem, über einen Chat, eine Online-Plattform oder via E-Mail austauschen und die weitere Therapie besprechen. Beispiele für Anwendungen der Teletherapie sind etwa die internetgestützte Psychotherapie oder -die Anleitung und Kontrolle von physiotherapeutischen Übungen mittels Audio-Video-Konferenz.

U

Usability

Unter diesem Begriff wird ganz allgemein Gebrauchstauglichkeit oder Nutzerfreundlichkeit verstanden. Nach der Definition der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO 9241) beschreibt die Usability eines Produktes, bspw. einer Soft- oder Hardware, das Ausmaß, in dem es von einem „bestimmten Nutzer verwendet werden kann, um bestimmte Ziele in einem bestimmten Kontext effektiv, effizient und zufriedenstellend zu erreichen“. Der Begriff fokussiert daher nicht nur auf das einzelne Produkt, sondern vielmehr auf die Interaktion eines Benutzers mit diesem speziellen Produkt in einem bestimmten Kontext. Usability ist daher jeweils im Kontext und in Bezug auf ein individuelles Produkt zu sehen.

V

Versorgungsforschung

Während die klinische Forschung Medikamente, Therapien, etc. unter experimentellen bzw. Idealbedingungen untersucht, analysiert die Versorgungsforschung die Anwendung von Therapien unter Alltagsbedingungen. Die Versorgungsforschung untersucht Strukturen und Prozesse des Gesundheitssystems, wie etwa die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln und therapeutischen Methoden. Sie ermöglicht Erkenntnisse über Versorgungsleistungen und dient als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.  Die Versorgungsforschung fokussiert insbesondere die Mikroebene des Gesundheitssystems, nämlich Krankenhäuser, Arztpraxen oder einzelne Technologien im Gesundheitswesen.

vesta

Das vesta-Verzeichnis der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) gibt einen Überblick über relevante Standards, Profile und Leitfäden im Gesundheitswesen. Mittels der Ergänzung eines Informationsportals über bundesweite Telemedizin-Projekte und elektronischen Anwendungen in der E-Health Branche kann ein umfassender Überblick über die Technologieentwicklungen in Deutschlandgewonnen werden. Das Verzeichnis bietet folgende Filtermöglichkeiten für eine Produktsuche an: Produkttyp, Domäne, Status.

Videosprechstunde

Die Videosprechstunde stellt eine Art digitale Sprechstunde dar und ermöglicht es, dass sich Patient und Arzt/Gesundheitsfachkraft über ein Audio-Videokonferenzsystem austauschen. Sie können gemeinsam über Symptome, Befunde und mögliche Therapien sprechen. Die Videosprechstunde läuft prinzipiell, wie ein Arzt-Patientengespräch vor Ort ab, außer dass keine körperlichen Untersuchungen oder weitergehende technische Diagnostiken möglich sind. Um Videosprechstunden anbieten zu können, müssen Ärzte und/oder Gesundheitsfachkräfte ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziertes Videokonferenzsystem nutzen, welches die rechtlich-technischen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt. Weiterhin benötigen die Teilnehmer ein internetfähiges Gerät – Laptop, Tablet, Smartphone mit Bildschirm, Mikrofon und Kamera – sowie eine stabile Internetanbindung. Weiterhin muss der Patient in die Videosprechstunde einwilligen.

Virtual Private Network (VPN)

Ein „Virtual Private Network“ (VPN) ist eine sichere Internetverbindung (eine Art „Tunnel“ innerhalb des Internets), die u. A. im Zusammenhang mit telemedizinischen Anwendungen verwendet wird, um sensible Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten von Patienten sicher auszutauschen. Eine VPN-Verbindung lässt sich prinzipiell auf allen internetfähigen Geräten wie Tablets, Computern, etc. einrichten.

Virtuelles Krankenhaus NRW (VKh NRW)

Mit dem Virtuellen Krankenhaus NRW (VKh.NRW) wird die elektronisch gestützte Vernetzung und Zusammenarbeit von Medizinern sowohl zwischen Krankenhäusern als auch sektorenübergreifend zwischen Krankenhäusern und Einrichtungen im ambulanten Bereich erstmals in eine regelhafte Struktur überführt. Anstelle zeitlich oder regional begrenzter Einzelprojekte oder Kooperationen soll mit dem VKh.NRW, eine flächendeckende telemedizinische Versorgungslandschaft als integrierter Bestandteil der Regelversorgung etabliert werden. Das VKh startet zunächst mit den Indikationen Intensivmedizin und Infektiologie und soll schrittweise auf weitere komplexe Krankheitsbilder ausgedehnt werden. Mehr Informationen gibt unter diesem Link.

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Wearables

Unter Wearables werden kleine Computersysteme verstanden, die während der Anwendung am Körper oder Kopf der Benutzer/-innen befestigt sind. Typische Einsätze liegen im Fitness-Bereich, um bspw. die tägliche Schrittzahl oder Laufstrecke zu messen und der Nutzerin/dem Nutzer quantifizierbare Aussagen zum eigenen Verhalten geben zu können. Wearables sind meist mit Apps verbunden, um die Auswertungen graphisch anzeigen zu können.

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