Quelle: zmk-aktuell.de – Durch das noch im Herbst 2020 in Kraft tretende Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wird ab 1. Januar 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) ihren Einzug in den Versorgungsalltag halten. Das Gesetz soll die Kommunikation zwischen Ärzten erleichtern, und auch die Effektivität von Behandlungen soll sich dann steigern. Diagnosen können exakter gestellt und Therapien individueller auf die Bedürfnisse der Patienten zugeschnitten werden.
Die ePA macht es einfacher als bisher, auf medizinisch relevante Gesundheitsdaten eines Patienten zuzugreifen. Künftig können dann sowohl Ärzte verschiedener Bereiche, Krankenhäuser, Krankenkassen als auch die Patienten die persönliche Akte befüllen und darauf zugreifen. Gleichzeitig hat jeder Patient und jede Patientin die Hoheit über die Weitergabe der eigenen Daten. Daten können vom Eigentümer zudem auch wieder gelöscht werden. Zwar sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ab 2021 ihren Versicherten den Zugang zur ePA bereitzustellen, allerdings kann jeder selbst entscheiden, ob er oder sie diese tatsächlich auch nutzen möchte.
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