Quelle: ärztezeitung.de – Ab Oktober können Untersuchungen zur Früherkennung von Darm- und Gebärmutterhalskrebs nur noch abgerechnet werden, wenn die Ärzte elektronisch dokumentieren.  Mit einigen Monaten Verzug gelten die Vorgaben der Richtlinie für Ärzte.
Der Bewertungsausschuss hat jetzt die vorübergehend eingefügten Anmerkungen zu den EBM-Positionen 01738 (immunologischer Test auf Blut im Stuhl), 01741 (Früherkennungskoloskopie) und 13421 (Zusatzpauschale Koloskopie) gestrichen, nach denen die Leistungen „bis auf weiteres“ auch ohne elektronische Dokumentation abgerechnet werden können.
Die Dokumentation dient der Evaluation der Programme mit dem Ziel, die Qualität der Programme systematisch zu erfassen und weiterzuentwickeln. Erfasst werden unter anderem der Anteil der entdeckten Erkrankungen und der Frühstadien. Teil des Procederes ist auch die Pseudonymisierung der erhobenen Daten, damit keine Rückschlüsse auf die Personen möglich sind.
Der eigentlich zum 1. Januar vorgesehene Start der elektronischen Dokumentation habe verschoben werden müssen, unter anderem, weil noch nicht alle Praxen rechtzeitig mit der nötigen Software ausgestattet werden konnten, schreibt die KBV dazu.
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