Quelle: pharmazeutische-zeitung.de – Wie das Bundesgesundheitsministerium bei einer kleinen Anfrage durch die FDP-Fraktion verdeutlichte, wird es keine Fristverlängerung bei der Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) geben. Diese sollen weiterhin bis Ende September 2020 angebunden sein. So regelt es das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).
Damit die Anbindung an die TI funktioniert, brauchen Apotheken einen Konnektor und Software-Aktualisierungen. Apotheker*innen benötigen zudem einen elektronischen Heilberufsausweis und eine Institutionenkarte (SMC-B), um sich im System anmelden zu können. Das DVG sieht vor, dass Apotheken ab 2021 Patientendaten in den E-Medikationsplan eintragen, via digitalem Kommunikationsnetzwerk KIM mit anderen Heilberuflern kommunizieren und E-Rezepte empfangen können.
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