Quelle: aerztezeitung.de – 2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verfügbar sein und damit die Digitalisierung des Gesundheitswesens um einige Schritte voranbringen. Doch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber hält den derzeitigen, im Bundesrat vorliegenden, Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) noch für unzureichend im Bereich der Regelungen für den Datenschutz zur ePA. In einem aktuellen Podcast spricht er über die Lücken und Konsequenzen, falls das Gesetz so durchgeht.
So hat Kelber vor, falls das PDSG mit den derzeitig vorgesehenen Regelungen zur ePA so verabschiedet wird, den Krankenkassen eine aufsichtsrechtliche Anweisung zu geben. In diesem Fall müssten alle Kassen ihre Versicherten ausdrücklich davon in Kenntnis setzen, dass die ePA nicht vollständig konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist.
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