Quelle: kbv.de – Schon bald können Ärzt*innen die ersten Gesundheits-Apps auf Rezept verordnen. Dies regelt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun bekannt gibt, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im September das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) veröffentlichen. KBV und GKV-Spitzenverband regeln derzeit erste Details zur Verordnung. Das betrifft auch die Vergütung für jede DiGA.

„Das Gesetz sieht vor, dass ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die mit der Nutzung der DiGA verbunden sind, honoriert werden“, so die KBV. Patient*innen können DiGA jedoch auch schon vorher durch Kostenerstattung verwenden. Generell gilt: „Die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für solche Gesundheitsanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte geprüft wurden und in dem DiGA-Verzeichnis aufgeführt sind.“
Die Apps auf Rezept sollen Patient*innen dabei unterstützen, „Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich“, so die KBV.
Lesen Sie hier mehr.