Quelle: aerztezeitung.de – Ab 1. Januar 2021 sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vom behandelnden Arzt anzunehmen, so regelt es das Terminsevice- und Versorgungsgesetz (TVSG). Die Ärzteschaft selbst muss eine AU aber erst frühstens zum 1. Juli oder vielleicht auch erst ab 1. Oktober 2021 auf elektronischem Weg an die Kassen weiterleiten. Dazu dient der Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen), welcher sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) laufen soll. Nun ist für Nordrhein-Westfalen ein Feldtest für die Vermittlung der eAU via KIM geplant.
Dafür hat das österreichische Unternehmen RISE, welches auch für den deutschen Markt einen TI-Konnektor anbietet, gemeinsam mit der AOK-Tochter gevko eine Vereinbarung getroffen. Diese findet Unterstützung von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Der KIM-Dienst von RISE befindet sich derzeit noch im Zulassungsverfahren nebst einiger dazugehöriger Module. Die gematik hat bisher den KIM-Dienst der CompuGroup Medical zugelassen.
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