Quelle: aerztezeitung.de – Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Entwurf des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) nicht in den Vermittlungsausschuss zu schicken.
Der Bundesrat wird voraussichtlich beim Patientendatenschutzgesetz (PDSG) nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. Diese Empfehlung spricht der Gesundheitsausschuss der Länderkammer aus.
Der Bundesrat wird am 18. September über das umstrittene Gesetz beraten, es demnach aber nicht in die Vermittlung schicken. Kritik entzündet sich insbesondere an den Regularien für die elektronische Gesundheitsakte (ePA).
Viel Kritik an ePA
Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, geht die ePA in der bisher geplanten Form nicht vollständig konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Kelber drohte, er werde Krankenkassen notfalls aufsichtsrechtlich anweisen, dies ihren Versicherten ausdrücklich mitzuteilen.
Auch aus den KV-Regionen kommt Kritik am Gesetzentwurf. Zuletzt hatte die KV Berlin den Berliner Senat aufgerufen, die Vorlage durch Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stoppen.
Unter Verweis auf Kelbers Position hatte auch die KV Bayerns Nachbesserungen am Entwurf gefordert. Denn in der vorliegenden Form sei das PDSG „nicht nur jederzeit juristisch angreifbar, sondern kostet durch zu erwartende Klagen Vertrauen, Zeit und Geld“, erklärte Anfang September der KVB-Vorstand.