Quelle: aerzteblatt.de – Der Deutsche Bundesrat hat am 18. September 2020 das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) bewilligt. Das Gesetz ist am Folgetag in Kraft getreten. Ab 2021 sind Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zu stellen. Diese ermöglicht das digitale Erfassen und Verwalten der Gesundheitsdaten. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.

Ein Jahr später, ab 2022 können die Versicherten dann, nach dem neuen Gesetz geltend,  eigenverantwortlich bestimmen, welche ihrer Patientendaten verwaltet und weitergegeben werden können. Dabei soll die Datensicherheit über die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) jederzeit gewähr­leistet sein. Zuvor war der Gesetzesentwurf zum PDSG in Kritik geraten. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber hielt den Entwurf noch für unzureichend im Bereich der Regelungen für den Datenschutz zur ePA.
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