Quelle: aerzteblatt.de – Der Bundestag hat am 18. September 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet. Die Abstimmung erfolgte durch die Parteien CDU/CSU, FPD und SPD. Die Grünen und die Linken enthielten sich. Das Krankenhauszukunftsgesetz stellt für die digitale Ausstattung der Krankenhäuser zunächst drei Milliarden Euro Fördergeld bereit. Analog dazu soll ein Krankenhauszukunftsfonds aufgelegt werden. Dieser soll beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelt sein. Die Krankenhäuser können bei den Ländern Mittel aus dem Fonds beantragen. Welche Häuser Gelder erhalten, ist Sache der Länder.

„Das ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass der Bund Investitionsmittel der Kranken­häuser übernimmt“, erklärte Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) vor der Abstimmung im Parlament. Eigentlich seien die Bundesländer für die Bereitstellung der Investitionsmittel zuständig. Doch es gibt auch Kritik: So meint die Bundes­ärzte­kammer (BÄK) in einer Stellungnahme zu dem Gesetz, dass das eigentliche Zukunftsprogramm noch aussteht.
Lesen Sie hier mehr.


 

Veranstaltungshinweis:

Schrittmacher für die digitale Gesundheitsversorgung: Fachkongress „eHealth.NRW“ diskutiert Krankenhauszukunftsgesetz und Virtuelles Krankenhaus Nordrhein-Westfalen

Jetzt anmelden!