Quelle: kbv.de – Aufgrund der Coronaviruspandemie ist es für niedergelassene Arztpraxen auch im vierten Quartal 2020 möglich, Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt anzubieten. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geeinigt. Zusätzlich hat die KBV eine Übersicht für die Praxen bereitgestellt.

„Ebenfalls verlängert werden die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) sowie in der Sozialpsychiatrie die funktionelle Entwicklungstherapie“, so heißt es auf der offiziellen Webseite der KBV.
Ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurde die Regelung für den Beginn einer Heilmitteltherapie innerhalb von 28 Tagen nach Verordnungsdatum (regulär: 14 Tage) und das Therapiegespräch zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger. Auch die Umwandlung genehmigter Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie wird verlängert.
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