Quelle: aerztezeitung.de – Die erste Übermittlung einer eAU über KIM ist offenbar erfolgreich verlaufen. Das melden die beteiligten Unternehmen. Wann die eAU für Ärzte verpflichtend wird, ist noch nicht entschieden.

Es geht voran bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Konsens ist derzeit, dass der eigentliche Stichtag, der 1. Januar 2021, für die Einführung der eAU nicht zu halten ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verhandelt gerade über eine verlängerte Frist für die verbindliche Einführung für Ärzte. Derweil ist der erste Anbieter schon einen Schritt weiter:
So soll bereits vergangene Woche die „deutschlandweit erste elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ übermittelt worden sein. Das teilten die an der Entwicklung dieser eAU beteiligten Unternehmen Dampsoft, die AOK-Tochter gevko und Medkonnekt, eine Service-Tochter des E-Health-Anbieters Rise, am Dienstag gemeinsam mit.
Übermittelt wurde die eAU demnach aus dem zahnärztlichen Praxisverwaltungssystem DS-Win über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen), der die sichere Übertragung der Dateien über die Telematikinfrastruktur gewährleisten soll. Die Unternehmen bezeichnen die Übermittlung ihrerseits als „Meilenstein bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens“.
Ab dem 1. Januar 2021 sind Krankenkassen eigentlich verpflichtet, elektronisch versendete AU-Bescheinigungen anzunehmen. Grundlage bildet das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die Technik wird allerdings noch nicht fertig sein, ein Modellversuch des GKV-Spitzenverbands ist für Mitte des nächsten Jahres geplant. Für Ärzte wird derzeit nach einer Übergangslösung bis Sommer oder Herbst kommenden Jahres gesucht.