Quelle: e-health-com.de – Per PDSG erhält die KBV mehr Rechte bei der Softwareentwicklung. Gleichzeitig bleibt sie die maßgebliche Instanz für Vorgaben und Zertifizierung. Das kann nicht funktionieren, sagt BVITG-Geschäftsführer Sebastian Zilch. Die Archiv- und Wechselschnittstelle ist für ihn ein Kronzeuge.
Das PDSG hat jetzt auch den Bundesrat passiert und wird demnächst in Kraft treten. Jenseits aller ePA-Diskussionen: Was bedeutet das Gesetz für den Markt für Praxis-Software?
Auch wenn das PDSG viel Gutes bringt, hat es zu einer sehr ungünstigen Verschiebung von Kompetenzen und Rechten in Richtung KBV führt. Das hat negative Auswirkungen für viele, darunter auch Ärztinnen und Ärzte.
Was stört die IT-Industrie konkret?
Wir haben unter anderem Schwierigkeiten mit dem §68c SGB V, der der KBV in Anlehnung an den auf Krankenkassen gemünzten §68a SGB V die Möglichkeit gibt, digitale Innovationen zu fördern und zu entwickeln. Das hat mit einer Sicherstellung der Versorgung und dem Schließen sehr spezifischer Angebotslücken nichts mehr zu tun. Hier geht es darum, ganz gezielt „Innovationen“ in den Markt zu drücken – bis hin zu Praxis-IT-Systemen. Das PDSG schreibt damit leider einen Trend in der Gesetzgebung der letzten Jahre fort. Dass die KBV im DVG das Recht erhalten hat, einen eigenen KIM-Dienst im vollen Wettbewerb anzubieten, haben wir damals nicht verstanden und verstehen es bis heute nicht. Das alles wird dem Markt auf Dauer nicht guttun.
Die KBV hat ja immer wieder betont, auch gegenüber E-HEALTH-COM, dass sie weder Interesse noch Kapazitäten habe, ein Marktteilnehmer im normalen Sinne zu werden. Warum hat die Industrie trotzdem Sorgen?
Hier gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen gibt uns die KBV seit Monaten immer wieder Anlass, skeptisch zu sein. Es läuft geradezu eine Kampagne, die darauf abzielt, Praxis-IT-Hersteller als geldgierige und überforderte Produzenten von „Bananen-Software“ zu verunglimpfen. Dieser Begriff stammt nicht von mir, den hat KBV-Vorstand Kriedel bei der KBV-VV vor zwei Wochen benutzt. Gleichzeitig werden die eigentlichen Probleme geflissentlich verschwiegen, vornehmlich die Defizite in den regulatorischen Vorgaben, die nicht zuletzt die KBV formuliert; mitunter in groteskem Detailgrad. Da erscheinen willkürliche Vorgaben für Schriftgrößen und Platzierung von Fenstern, die die Hersteller nur deswegen umsetzen, weil sie sie das müssen – und genau dafür werden sie dann angegriffen. Eine so aggressive und schlechte Stimmung zu verbreiten, schadet der dringend nötigen Digitalisierung im Gesundheitswesen.
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Veranstaltungshinweis:
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