Quelle: aerztezeitung.de – Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) werden Versandkosten für konventionell versendete Arztbriefe bis zum 30. September 2021 nach den dafür vorgesehenen Kostenpauschalen ohne Limit erstattet. Aktuell sei die erforderliche Technik für den elektronischen Versand und Empfang der Arztbriefe noch nicht flächendeckend verfügbar, so die KBV in einer Mitteilung.

Seit dem 1. Juli 2020 ist die neue Vergütungssystematik für Arztbriefe geregelt und vergütet den Versand von elektronischen Arztbriefen seitdem höher im Vergleich zum bisherigen Brief- und Faxversand. Die für den Post- und Faxversand festgelegten Höchstbeträge pro Arzt und Quartal sind nun bis einschließlich drittes Quartal 2021 redundant. Allerdings bleiben die Höchstbeträge für die Pauschalen bei elektronischem Versand und Empfang bestehen.
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