Quelle: aerztezeitung.de – Die Fachausschüsse des Bundesrats empfehlen, das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nicht in die Vermittlung zu schicken. Die Länderkammer wird am 9. Oktober über die Vorlage beraten.
Mit dem KHZG soll ein Krankenhauszukunftsfonds aufgelegt werden, um eine modernere digitale Ausstattung der Kliniken zu ermöglichen. Der Bundestag hat am 18. September dem Gesetz zugestimmt. Der Fonds soll mit drei Milliarden aus dem Bundeshaushalt gespeist werden, weitere 1,3 Milliarden Euro müssen die Länder oder Krankenhausträger kofinanzieren.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats schlägt eine Entschließung vor, nach der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Fristen im KHZG zu verlängern. Danach soll es den Ländern möglich sein, bis Ende 2022 Anträge zur Förderung von Investitionen aus dem Fonds zu stellen. Außerdem wird eine pauschale Förderung vorgeschlagen.
Dies könnte das Verfahren stark entbürokratisieren, weil IT-Förderanträge „erfahrungsgemäß langwierig“ seien und zudem spezielle Kenntnisse erfordern. Bisher können Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung, das den Fonds verwalten soll, nur bis Ende 2021 gestellt werden.
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