Quelle: gesundheitsprofi.de – Ab 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit anbieten. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, bemängelt jedoch „einen Streit auf dem Rücken der Kassen“. Außerdem müssten die Kostenträger derzeit mit widersprüchlichen Informationen und Vorgaben zum Datenschutz bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hantieren.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber hatte vor einigen Wochen bekannt gemacht, dass er den Gesetzesentwurf zur ePA noch für unzureichend im Bereich der Regelungen für den Datenschutz halte. Er will durchsetzen, dass alle Kassen ihre Versicherten ausdrücklich davon in Kenntnis setzen, dass die ePA nicht vollständig konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist. Litsch befürchtet, dass die Nutzerinnen und Nutzer der ePA dadurch das Vertrauen verlieren könnten. Auf der anderen Seite aber droht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Strafzahlungen, falls die ePA nicht fristgerecht eingeführt wird. Martin Litsch betont: „Die Kassen geraten in eine Sandwichposition ohne eigene Handlungsautonomie.“
Lesen Sie hier mehr.