Quelle: medhochzwei-verlag.de – Zahnarztpraxen können seit Oktober 2020 die Videosprechstunde als telemedizinische Leistung bei der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. So haben es Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband geregelt.

So stehen den Praxen ab sofort Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile als Angebot für ihre Patientenbehandlung zur Verfügung. Außerdem gibt es einen Technikzuschlag für den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Diese technischen Möglichkeiten seien effizient und von Vorteil für alle Beteiligten, so Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV. Stefanie Stoff-Ahnis, zuständige Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband begrüßt außerdem, dass in den letzten Jahren insbesondere die Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen als vulnerable Personengruppe immer stärker in den Fokus gerückt seien.
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