Wenn die Politik über die Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen auch die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken fördern will, darf sie nicht bei der Unterstützung des stationären Sektors Halt machen.

„Durch eine einseitige Bevorteilung eines Sektors kann man gewiss keinen Innovationsschub für eine intersektorale Zusammenarbeit erwarten“, warnte der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe Dr. Dirk Spelmeyer beim virtuellen Kongress eHealth.NRW.

Förderung auch für Praxen nötig

Die im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgesehene Förderung digitaler Prozesse und Strukturen in Kliniken mit 4,3 Milliarden Euro sei ein erster Schritt. Richtig sinnvoll würden die Maßnahmen erst, wenn „sichergestellt ist, dass friktionsfreie Kommunikationsprozesse zwischen den Sektoren gewährleistet sind“, so Spelmeyer.
Mit dem KHZG sollen Investitionen der Kliniken in verschiedenen Bereichen gefördert werden, darunter moderne Notfallkapazitäten, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin oder die gezielte Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen.
Spelmeyer: „Das sind Begriffe, die auch im ambulanten Sektor eine wesentliche Rolle spielen und zum Versorgungsalltag in den Praxen gehören.“ Eine Finanzierung des dort entstehenden Aufwands suche man jedoch in den Gesetzesvorhaben von Bund und Ländern vergeblich.

Kliniken sollten sich mit Fördermaßnahmen auseinandersetzen

Ziel der Fördermaßnahmen für die Kliniken sei die Vernetzung, betonte Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium. Dabei gehe es um die regionale Zusammenarbeit, aber auch um die interne und externe Vernetzung der Kliniken. Ein wichtiger Schwerpunkt sei die IT-Sicherheit, in die mindestens 15 Prozent der Fördergelder fließen müssen.
Ludewig forderte die Kliniken auf, sich schon jetzt mit den Fördermöglichkeiten auseinanderzusetzen, damit Digitalprojekte zügig angegangen werden können. „Projekte, die seit 2. September durchgeführt worden sind, dürfen gefördert werden.“ Die Förderung läuft über die Länder, sie können bis Ende 2021 Anträge beim Bundesamt für soziale Sicherung stellen.
Auch mit der geänderten Krankenhausstrukturfonds-Verordnung sollten sich die Kliniken befassen, riet Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft NRW. Denn wenn sie einen Teil der dort in Paragraf 19 vorgesehenen „förderungswürdigen Vorhaben“ nicht umsetzen, droht ihnen ab 1. Januar 2025 ein Abschlag von bis zu zwei Prozent auf jede Rechnung. „Das ist richtig viel Geld, das wird weh tun“, so Blum.

Kassen: Wichtig, in die Zukunft zu denken

Die Kassen begrüßen den Krankenhauszukunftsfonds. „Es muss uns allen klar sein, dass wir mit den Investitionen auch Folgekosten auslösen“, mahnt Tom Ackermann, Vorstandschef der AOK Nordwest.
Die Grundmisere, der „Entwicklungsland-Status“ der Krankenhäuser bei der Digitalisierung, hänge nun einmal mit der mangelhaften Investitionskostenfinanzierung zusammen. „Wir müssen weiterdenken, was nach 2024, 2025 ist“, betonte Ackermann.
Hier geht es zur Veranstaltungsseite und der Aufzeichnung von eHealth.NRW 2020: e-health-nrw.de