Quelle: aerzteblatt.de – Ärztinnen und Ärzte können ab sofort Telekonsilien im Rahmen der Patientenversorgung häufiger abrechnen als bisher. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind seit dem 1. Oktober mehrere neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden, darunter auch Telekonsilien zwischen Vertrags- und Krankenhausmedizinern.
Bis zuletzt war die telemedizinische Abrechnung von Telekonsilien Befunden von Röntgen- und CT-Aufnahmen vorbehalten. Per Telekonsil können sich nun niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu fachlichen Fragestellungen mit einem ambulant oder stationär arbeitenden Kollegen austauschen. Die dafür benötigten Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten werden digital an den Konsiliararzt gesendet.
Lesen Sie hier mehr.
Sie möchten die Videosprechstunde nutzen, haben aber keine Zeit, sich in die Thematik einzuarbeiten? Melden Sie sich unter videosprechstunde@ztg-nrw.de bei uns! Wir informieren Sie über die Videosprechstunde, helfen Ihnen bei der Suche nach einem passenden, zertifizierten System und stehen für technisch-organisatorische Fragestellungen zur Verfügung.