Quelle: aerztezeitung.de – Laut Bundesregierung seien die Regelungen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) datenschutzkonform, auch bereits zum 1. Januar 2021, wenn sie an den Start geht. „Ein wichtiges Kriterium hierfür ist die Ausgestaltung der ePA als freiwillige Anwendung“, so die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.
Die Bundesregierung hat damit auf die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Ulrich Kelber reagiert, der die Datenschutz-Regelungen für die ePA als unzureichend im Sinne der DSGVO wahrnimmt. Er kritisierte konkret, dass Versicherte im ersten Jahr nach Erscheinen der ePA lediglich pauschale Zugriffsrechte aussprechen können. Ab 2022 soll dann das „feingranulare Rechtemanagement“ gemäß Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) möglich werden. Kelber hatte im Vorfeld bereits angekündigt, eine Warnung an die ihm unterstehenden Kassen zu senden, dass eine reine Gesetzesumsetzung „zu einem europarechtswidrigen, defizitären Zugriffsmanagement“ führen würde.
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