Quelle: kbv.de – AU-Bescheinigungen können ab sofort wieder bundesweit per Telefon und unbegrenzt bis zum Jahresende 2020 ausgestellt werden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geeinigt. Dies gilt jedoch nur für Personen mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege. 
„Mit der Sonderregelung ist es möglich, dass Ärzte Patienten für bis zu sieben Kalendertage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Formular 1) ausstellen können, ohne dass diese dafür in die Praxis kommen müssen. Eine Verlängerung um weitere bis zu sieben Kalendertage ist im Wege der telefonischen Anamnese einmalig möglich. Die Regelung hatte es bereits zu Beginn der Pandemie gegeben. Sie war befristet und lief angesichts sinkender Infektionszahlen zum 31. Mai aus“, so heißt es auf der offiziellen Webseite der KBV.
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