Quelle: pharmazeutische-zeitung.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant ein weiteres Gesetz für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Dieses soll die „elektronische Verordnung auch auf die häusliche Krankenpflege sowie Hilfsmittel ausweiten“, schreibt die Pharmazeutische Zeitung. Auch soll es möglich werden, elektronische Rezepte über eine Arzneimittelliste automatisch in die elektronische Patientenakte (ePA) einzuspeisen unter der Kategorie „Rezept“. Die Voraussetzungen dafür sollen laut BMG bis zum Januar 2022 oder Januar 2023 geschaffen werden.

Das BMG will außerdem die Zugriffsrechte auf das eRezept festlegen und weitere Schnittstellen für die elektronischen Verordnungen definieren. Dabei wird auch anvisiert, dass Patientinnen und Patienten ihre eRezepte auch bei Apotheken im Ausland einlösen können. So soll es Regeln für den Heilberufsausweis (HBA) sowie die Institutionskarte (SMC-B) zu ausländischen Offizinen geben. Die Telematikinfrastruktur (TI) soll angepasst werden, um die grenzüberschreitende Versorgung zu ermöglichen.
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