Quelle: aerzteblatt.de – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat darauf hingewiesen, dass Ärztinnen und Ärzte für das Anlegen des Notfalldatensatzes eine höhere Vergütung erhalten. Dies sei durch das Patientendatenschutz-Gesetz (PDSG) geregelt. Die Vergütung ist von ursprünglich 8,79 Euro auf 17,58 Euro gestiegen. Gemäß KBV gelte dies seit dem 20. Oktober 2020 für die Dauer von einem Jahr.

Im Notfalldatensatz werden wichtige medizinische Daten von Patientinnen und Patienten aufgeführt. Diese sind über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abrufbar und dienen dazu, während der medizinischen Behandlung zügig auf wesentliche Informationen zuzugreifen, um die Medikation zu bestimmen und Einsicht in Allergien und bereits vorhandene Medikationspläne zu erhalten. So enthält der Not­fall­daten­satz Diagnosen, Angaben zu Medikation, Allergien und Unverträg­lich­keiten sowie wichtige Kontaktdaten und besondere Hinweise.
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