Quelle: aerztezeitung.de – Um die medizinische Versorgung effektiver und effizienter zu machen, setzen Unternehmen auf eine bessere Datenbasis für ihre Forscher. Hier sieht der Bundesverband der Deutschen Industrie den Gesetzgeber in der Pflicht.

 Ab 2023 haben Versicherte das im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verbriefte Recht, in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeicherte Daten im Rahmen einer Datenspende freiwillig der nicht-kommerziellen Forschung zur Verfügung zu stellen.
Wer auf diese Daten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zugreifen darf, wird seit gut einem Jahr kontrovers diskutiert. Im PDSG hat der Gesetzgeber die Industrie ausdrücklich von der Nutzung der via elektronischer Patientenakte gespendeten Daten ausgeschlossen.
Die Unternehmen vor allem aus der Pharma- und der MedTech-Industrie wollen sich mit dieser Entscheidung auf Dauer allerdings nicht abfinden. In einem am Freitag in Berlin vorgestellten Positionspapier erhebt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nun nochmals nachdrücklich Anspruch auf die Nutzung von Real-World-Daten aus der ePA und anderen Datenquellen.
Die zentrale Handlungsempfehlung der industriellen Gesundheitswirtschaft an die Politik: „Die Bundesregierung muss einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken schaffen – mit Zugang der privaten Forschung zu anonymisierten oder pseudonymisierten Gesundheits- und Behandlungsdaten, um die Potenziale der Digitalisierung für den medizinischen Fortschritt zu nutzen. Entscheidend ist die Entwicklung von Datenbanken und Strukturen für die Nutzung von Real World Data unter der Berücksichtigung von europäischen Standards.“