Quelle: kvwl.de – Die Mittel zur Förderung der Telemedizin sind wegen der hohen Nachfrage vom Land Nordrhein-Westfalen aufgestockt worden. Ab sofort können die Antragsberechtigten Förderanträge bei der KVWL einreichen. Abgabefrist ist der 10. Januar.
Die Digitalisierung ist ein starker Treiber von innovativen Versorgungsstrukturen und gleichzeitig eine der größten Herausforderungen für das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren. Um das Potenzial digitaler Möglichkeiten für die Patienten und Leistungserbringer ausschöpfen zu können hat das Land Nordrhein-Westfalen weitere eineinhalb Millionen Euro zur Verfügung gestellt mit dem Ziel, die Erfahrungen aus bisherigen erfolgreichen Pilotprojekten in die Fläche zu übertragen.
Mit den nun bereitgestellten finanziellen Mitteln soll konkret die telemedizinische Infrastruktur ausgebaut und die dazugehörige Aus- und Weiterbildung parallel gefördert werden. Unter telemedizinische Infrastruktur fallen insbesondere zertifizierte Geräte zur Umsetzung von Videokonferenzen, zur Vitaldatenerfassung und zur Übertragung der gerätetechnisch erfassten Daten in die Arztpraxis.
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