Ende Juni ist das Förderprojekt ,I/E-Health NRW. Hand in Hand bestens versorgt‘ in vier nordrhein-westfälischen Modellregionen mit der darin entwickelten Elektronischen Fallakte (EFA) abgeschlossen worden. Die beteiligten Ärzte und Pflegenden möchten allesamt die Elektronische Fallakte weiterhin nutzen.
„Das Projekt ist ein großer Erfolg,“ bestätigt Burkhard Fischer, Vorsitzender des projektkoordinierenden Vereins Digital Healthcare NRW und Referatsleiter IT bei der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen: „Die beteiligten Ärzte und Pflegenden haben uns positive Rückmeldung gegeben. Sie möchten die Elektronische Fallakte weiterhin nutzen. Seit Förderende steht sie nun allen Behandlern zur Verfügung. Weitere Regionen und Versorgungsszenarien zeigen sich bereits interessiert.“
Was ist die Elektronische Fallakte (EFA)?
Die Weiterentwicklung der Elektronischen Fallakte war zentraler Bestandteil von I/E-Health NRW, das mit Fördermitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) interdisziplinäre E-Health-Dienste für die Gesundheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen entwickelt und vorangebracht hat. Die Elektronische Fallakte wird, anders als die patientengeführte Elektronische Patientenakte (ePA), von den Ärzten und Therapeuten gepflegt. Die EFA kann noch im Beisein des Patienten angelegt werden („Instant use“). Sie nimmt beispielsweise Befunde, OP-Berichte, Entlassbriefe oder Therapiepläne auf und bietet Hausärzten, Fachärzten, Krankenhausärzten, Therapeuten sowie Pflegern neue Möglichkeiten für eine verbesserte intersektorale und interprofessionelle Kommunikation und Zusammenarbeit. Die Pilotphase mit ausgewählten Versorgungsszenarien fand zwischen November 2019 und Juni 2020 in Borken/Ahaus mit der Demenz-Akte, in Münster/Kreis Warendorf mit der Geriatrie-Akte, in Dortmund mit der Pädiatrie-Akte sowie in Düren/Aachen mit der Notfall-/Pflege- und der Onkologie-Akte statt.
„Die Elektronische Fallakte gibt den Behandelnden gesicherte Informationen zu vorangegangener Diagnostik und Therapie an die Hand. EFA und ePA sind zwei Akten, die sich gut ergänzen“, führt Dr. Georg Diedrich, stellvertretender Vorsitzender von Digital Healthcare NRW und Leiter des Geschäftsbereichs IT bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, aus.
Die Elektronische Fallakte als Kommunikationsplattform ist auf alle Behandlungsabläufe – einfache wie komplexe – ausgerichtet, die eine enge Kooperation von Ärzten über Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg erfordern. Der Patient bestimmt selbst, welche Einrichtungen und an der Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten auf seine EFA zugreifen dürfen. Er kann darauf vertrauen, dass diese alle relevanten Informationen zu seinem persönlichen Behandlungsfall untereinander vertraulich austauschen. Die EFA-Plattform überprüft und protokolliert, wer wann auf die Daten zugegriffen hat. Der Patient erhält mit dem Offline-Token als Alternativ-Zugriffsmöglichkeit, beispielsweise bei Notfällen, einen Zugangsschlüssel – einen Barcode, den er dem Arzt oder Therapeuten übergeben kann.
Höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards
Die EFA entspricht höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards und erfüllt den Standard IHE (Integrating the Healthcare Enterprise). Zentrales Element der EFA-2.0-Spezifikation ist ihre mehrstufige Sicherheitsarchitektur. Die Zugänge zur EFA-Plattform sind nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt. Das Datenschutzkonzept wurde juristisch geprüft und dem Landesbeauftragten für Datenschutz vorgelegt.
Am Projekt beteiligte Behandler können dank implementierter Schnittstelle im I/E-Health-NRW-Projekt direkt aus Krankenhausinformationssystemen (KIS), Praxisverwaltungssystemen (PVS) oder, wo es keine Schnittstelle gibt, über ein webbasiertes Portal auf die EFA zugreifen.