Quelle: aerzteblatt.de – Ärztinnen und Ärzte bekommen die Portokosten für die Krankschreibung ihrer Patientinnen und Patienten via Videosprechstunde ab sofort erstattet. Der Bewertungsausschuss hat zwei neue Kostenpauschalen dafür in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genommen.

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) können die Medizinerinnen und Mediziner die neue Kostenpauschale 40128 berechnen. Darüber hinaus können sie mit der Kostenpauschale 40129 den Ver­sand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) abrechnen. Die beiden Pauschalen wurden mit jeweils 81 Cent festgelegt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
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