Quelle: aerztezeitung.de – Das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) und das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) haben die – zunächst freiwillige – Anbindung der ambulanten und stationären Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI) auf die Tagesordnung des deutschen Gesundheitswesens gesetzt. Unter anderem soll es ein Modellprogramm nach Paragraf 125 SGB XI geben, für das der GKV-Spitzenverband gerade teilnehmende Einrichtungen rekrutiert.
Noch bis 2024 soll das Programm mit einer Förderung von zehn Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung laufen. Dabei befürworte die Pflege die Anbindung an die TI, es gebe aber auch hohe Erwartungen, so Gerhard Timm von der Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege. Besonders wichtig sei den Pflegenden die Entbürokratisierung. Außerdem solle der Pflegeprozess optimiert werden. Dies könnten die bisherigen TI-Anwendungen allerdings noch nicht leisten, so Timm. Daher seien neue Anwendungen erforderlich, die diese Punkte berücksichtigen.
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