Quelle: apotheke-adhoc.de – Es ist kein Geheimnis mehr: Seit Wochen kritisiert Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber die vom Bundesrat akzeptierte Regelung zum Datenschutz der elektronischen Patientenakte (ePA), welche durch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) nun in Kraft getreten ist. Die ePA soll zum 1. Januar 2020 bundesweit angeboten werden und erfüllt laut Kelber nicht in sämtlichen Belangen die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nun hat er die Krankenkassen dazu gemahnt, eine datenschutzkonforme ePA anzubieten.
Zwar ist die Nutzung der ePA freiwillig, doch Kelber bemängelt, dass Versicherte im ersten Jahr nach Erscheinen der ePA lediglich pauschale Zugriffsrechte aussprechen können. Ab 2022 soll dann das „feingranulare Rechtemanagement“ gemäß PDSG möglich werden. Kelber hatte im Vorfeld bereits angekündigt, eine Warnung an die ihm unterstehenden Kassen zu senden, dass eine reine Gesetzesumsetzung „zu einem europarechtswidrigen, defizitären Zugriffsmanagement“ führen würde. Nun will er zur Tat schreiten.
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