Quelle: rtl.de – Seit einigen Wochen gibt es DiGA auf Rezept. In einem Beitrag im RTL-Mittagsmagazin „Punkt 12“ erklärt ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers die Vorteile für Behandelnden und Patient bzw. Patientin.
Anfang Oktober hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten „Apps auf Rezept“ in das neue Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen. Mittlerweile sind sechs Apps darin aufgeführt.
In einem Beitrag des RTL-Mittagsmagazins „Punkt 12“ erklärt ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers die Vorteile für Behandelnden und Patient bzw. Patientin. Der Beitrag kann hier abgerufen werden.
Im DiGA-Verzeichnis unter diga.bfarm.de werden digitale Gesundheitsanwendungen gelistet, also zum Beispiel Apps oder browserbasierte Anwendungen, die als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko CE-zertifiziert sind, zusätzlich vom BfArM im Fast-Track-Verfahren geprüft wurden und damit vom Arzt verschrieben oder bei entsprechender Diagnose direkt von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden können. Die „App auf Rezept“ wurde mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in die Gesundheitsversorgung eingeführt.