Quelle: optica.de – Telemedizin und Gesundheitstelematik betreffen im Gesundheitswesen – meint Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen, Mitglied im Forum Telemedizin der ZTG GmbH und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed). Allerdings müssten sie auch etwas dafür tun.
In Ihrem Verband scheinen Heilmittelerbringer eine eher untergeordnete Rolle zu spielen. Täuscht dieser Eindruck?
Die DGTelemed bearbeitet als medizinische Fachgesellschaft für Telemedizin tatsächlich im Schwerpunkt Themen der Versorgung durch Ärzte – also in Krankenhäusern und durch niedergelassene Ärzte. Wir sind aber durch aus offen für nichtärztliche Themen im Umfeld der therapeutischen Versorgung durch Telemedizin. Uns ist es dabei ein wichtiges Anliegen, dass die unterschiedlichen und teils unflexiblen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Telemedizin-Lösungen überwunden werden, damit eine flächendeckende Verbreitung der Telemedizin geebnet werden kann und alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen davon profitieren können.
Sehen Sie die derzeitigen Entwicklungen positiv? Zumindest werden mit Gesetzen wie das Digitale-Versorgung-Gesetz schon Schritte in diese Richtung gemacht.
Ja, gegenwärtig sind in der Tat einige gesetzgeberische Entwicklungen im Bereich der Telemedizin zu erkennen, deren Ziel es ist, die Rahmenbedingungen des Einsatzes digitaler Anwendungen insgesamt zu flexibilisieren. Allerdings gibt es aus unserer Sicht hier auch noch Handlungs- und Nachholbedarf. Das gilt insbesondere für die Verwendung einheitlicher und international anerkannter Standards, welche die Interoperabilität der Systeme – also ihre Fähigkeit, miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen – gewährleisten und die Anwendung telemedizinischer Lösungen um ein Vielfaches erleichtern würden.
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