Quelle: aerzteblatt.de – Da die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) einen „komplett neuen“ Leistungsbereich darstellen, müssten noch Erfahrungen gesammelt und das Vertrauen der Vertragsärzteschaft ausgebaut werden.

So kommentierte Julius Lehmann, Leiter Abteilung Veranlasste Leistungen bei der Kassenärzt­li­chen Bundesvereinigung (KBV), heute die nun zwei Monate währende Startphase der DiGA-Verordnun­gen.
Neben einigen noch zu lösenden bürokratischen Hürden gebe es vor allem weitergehende Informations­bedarfe der Niedergelassenen, betonte Lehmann im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung von Kranken­kassen und Herstellerverbänden. Dies betreffe neben den Aspekten von Datenschutz und Datensicher­heit vor allem auch die Evidenz zum jeweiligen Nutzen der digitalen Anwendungen.
Bei beiden Punkten sehe die KBV noch Optimierungsbedarfe – insbesondere solle der festgestellte Nut­zen der DiGA übersichtlich und einfach auffindbar dargestellt werden. Aktuell stelle sich der hohe Re­chercheaufwand für die Ärzte als Hemmnis dar. Zudem müsse das Thema der ärztlichen Vergütung im Zusammenhang mit der nötigen Einarbeitung und Patientenberatung adäquat geregelt werden, so die Forderung.
Gregor Drogies, Referatsleiter bei der DAK-Gesundheit für Versorgungsforschung und Innovation, betonte in diesem Zusammenhang, die ärztliche Verschreibung von DiGA sei „der beste und sicherste Weg“ zur In­anspruchnahme der Versicherten. Alternativ zur Verordnung durch den Arzt haben die Versicherten auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme für eine bestimmte App direkt bei ihrer Kran­kenkasse zu stellen. Dazu müssen sie eine entsprechende Indikation nachweisen, die beispielsweise aus den ihnen vorliegenden Behandlungsunterlagen hervorgeht.
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