Quelle: g-ba.de – Künftig gehört die lückenlose telemedizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzschwäche (Herzinsuffizienz) zum ambulanten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Einen dafür notwendigen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute gefasst.

Der neue Versorgungsansatz basiert auf einer Kooperation zwischen telemedizinischen Zentren (TMZ) und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Vitalparameter der Patientinnen und Patienten werden dabei nicht mehr nur sporadisch, sondern kontinuierlich erfasst. Abweichungen z. B. bei der Herzfunktion können schnell erkannt und die Therapie daraufhin angepasst werden. Während die TMZ für das Datenmanagement inklusive der technischen Ausstattung der Patientinnen und Patienten verantwortlich sind, bleibt die direkte Therapieentscheidung grundsätzlich in den Händen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Nur in Randzeiten z. B. außerhalb der Praxisöffnungszeiten oder in besonderen Fällen, bei denen eine intensive Überwachung der individuellen Symptomatik notwendig erscheint, würde das TMZ die Versorgung absichern. Um die telemedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz in der ambulanten Versorgung zu etablieren, hat der G-BA die entsprechenden Vorgaben in der Richtlinie zu Untersuchungs-​ und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-​RL) angepasst.
„Bei diesem neue Behandlungskonzept greifen verschiedene Bausteine ideal ineinander. Die digitale Technik garantiert, die Behandlung der Patientinnen und Patienten – wenn nötig täglich 24/7 – zu überwachen, abzusichern und bei Bedarf sehr schnell anzupassen. Damit das funktioniert, sind regelhafte Abläufe und der Austausch zwischen allen Beteiligten entscheidend. Muss beispielsweise die Versorgung außerhalb der normalen Sprechzeiten angepasst werden, kann das Zentrum eingreifen. Die TMZ-​Ärztinnen und -​Ärzte mit ihrer internistischen und kardiologischen Expertise würden quasi als Backup die Behandlung übernehmen. Genauso sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, eine Therapieanpassung ans TMZ zu berichten, damit die Messwerte richtig eingestuft werden. Ich bin zuversichtlich, dass dank der strukturierten, telemedizinischen Betreuung Klinikaufenthalte, Komplikationen oder gar Todesfälle verhindert werden können“, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung. „Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang noch einmal zu betonen, der G-BA hat heute über eine moderne telemedizinische Methode entschieden, nicht über einzelne Produkte.“
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