Quelle: aerzteblatt.de – In der zuletzt erschienenen Ausgabe des „Ärzteblatt“ befand sich ein umfassender, lesenswerter Übersichtsartikel zur Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA).
Im Januar 2021 beginnt die Einführungsphase: Ab dann haben gesetzlich Krankenversicherte ein Anrecht auf eine nutzergeführte digitale Patientenakte. Profitieren sollen jedoch nicht nur die Patienten, sondern mittelfristig auch die dann besser vernetzten Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Patienten sollen eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen können – dies soll mit der elektronischen Patientenakte (ePA) gelingen, deren Nutzung aber für die Versicherten freiwillig ist. Perspektivisch soll die ePA, welche den Bürgern von den Krankenkassen als App kostenlos bereitgestellt wird, schrittweise zu einer Vernetzung des Gesundheitswesens beitragen – sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten.

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) sieht in der ePA eine große Zukunftschance. Mit dem „Mehr an Daten“ könne man in Zukunft besser behandeln. Die entsprechenden Daten sollen die Ärztin beziehungsweise der Arzt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) in die ePA hochladen – sofern die Versicherten dies wünschen. Die Daten in der ePA stellen nur Kopien der Daten aus dem PVS dar, die Primärdokumentation des Arztes in seinem Praxisverwaltungssystem bleibt von diesem Prozedere also unberührt und muss unabhängig davon weitergeführt werden. Der Arzt stößt diesen Prozess zudem bewusst selbst an, die Daten werden niemals automatisch ohne Wissen des Arztes übertragen: Die Betreiber der Patientenakten können nicht auf das PVS der Praxen zugreifen. Zu den gesetzlich definierten Pflichten der Ärzteschaft wird aber nicht nur gehören, die digitalen Akten mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext zu befüllen, sondern auch ihre Patientinnen und Patienten, wenn nötig, bei deren Nutzung zu unterstützen. Dies wird jedoch zunächst noch nicht der Fall sein, denn nach dem Jahreswechsel beginnt eine vorgelagerte Testphase mit etwa 150 bis 200 Ärztinnen und Ärzten.

Bislang fühlen sich nur 27 Prozent der Ärzte gut oder sehr gut für eine Beratung zur ePA gewappnet. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Krankenkasse Barmer unter 1 000 Ärztinnen und Ärzten von März bis Mai dieses Jahres hervor. Folgerichtig wünschten sich 94 Prozent der Befragten mehr Informationen.

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