Quelle: iww.de – Laut Kassenärztlicher Vereinigung (KBV) wird es bei den Verhandlungen zur Erstattung der Honorare für die medizinische Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) eine Extrarunde geben. Derzeit seien Verhandlungen noch nötig, es sei noch zu keiner Einigung mit den Krankenkassen gekommen, so die KBV. Es werde sich nun der Erweiterte Bewertungsausschuss um Klärung bemühen.
Bezüglich der DiGA hat die KBV einen Zuschlag zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorgeschlagen. Der höhere Aufwand bei der Beratung zu Gesundheits-Apps solle angemessen vergütet werden, so die KBV.