Quelle: kbv.de – Der Kommunikationsdienst der KBV steht bereit. Ärzte und Psychotherapeuten können kv.dox ab sofort online bestellen und in ihren Praxen einsetzen. Der Dienst ermöglicht den sicheren elektronischen Versand von Dokumenten wie Arztbriefe, Befunde oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Über KIM-Dienste wie kv.dox sollen künftig die gesamte digitale Kommunikation im Gesundheitswesen laufen: Praxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Apotheken können Dokumente dann sicher und schnell per E-Mail versenden und empfangen. Das Ausdrucken oder Einscannen von Arztbriefen oder Befunden entfällt.
Das Besondere: Anders als bei einem herkömmlichen E-Mail-Programm sind sensible Patienten- und Arztdaten sicher und zuverlässig geschützt. Voraussetzung für die Nutzung eines KIM-Dienstes ist, dass ein E-Health-Konnektor im Einsatz ist. Praxen sollten sich dazu an ihren IT-Anbieter wenden, falls das Konnektor-Update noch nicht erfolgt ist.
„Mit kv.dox können wir den Praxen erstmals ein eigenes Angebot alternativ zu dem der Industrie unterbreiten“, betonte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied KBV. Möglich wurde dies durch eine gesetzliche Regelung, die es der KBV erlaubt, einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) auf den Markt zu bringen.
Der KIM-Dienst der KBV wurde Ende Dezember von der gematik zugelassen. Künftig sollen alle Nutzer der TI einen KIM-Dienst einsetzen und darüber miteinander kommunizieren. So sehen es die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung vor.

kv.dox zum Festpreis

„Wir bieten den Ärzten und Psychotherapeuten ein gutes Produkt zu fairen Konditionen an“, stellte Kriedel heraus und ergänzte: „In dem Festpreis von monatlich 6,55 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für eine KIM-Adresse ist alles enthalten.“ Das gesamte Praxisteam könne damit unbegrenzt Nachrichten versenden, es falle keine Bereitstellungs- oder Einrichtungsgebühr an. Der erste Monat ist kostenfrei. Zusätzlich wird einmal im Quartal eine Rechnungspauschale von 3,03 Euro (zzgl. MwSt.) erhoben.
KIM-Dienste werden finanziell gefördert: Nach der Finanzierungsvereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband erhält jede Praxis einmalig 100 Euro für die Einrichtung des Dienstes sowie 7,80 Euro pro Monat für die laufenden Betriebskosten. Die Beträge werden durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Quartalsabrechnung ausgezahlt.
Die Pauschale für die Betriebskosten bekommen Praxen bereits seit 1. April 2020 mit der Quartalsabrechnung, auch wenn noch kein KIM-Dienst im Einsatz ist.
Hier geht’s zur Bestellung von kv.dox: www.kvdox.kbv.de
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