Quelle: kma-online.de – Der GKV-Spitzenverband hat sich in einem jüngst veröffentlichten Positionspapier kritisch zu der Entwicklung um die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) geäußert. Diese können seit Herbst von Ärzten und Ärztinnen auf Rezept verschrieben werden. Beispielsweise seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung und Vergütung bisher noch suboptimal, so der GKV-Spitzenverband. Auch bei Wirksamkeit, Datenschutz und Verordnung der jeweiligen DiGA sei noch Luft nach oben. Nun hat sich die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) der Kritik angeschlossen.
Der GKV-Spitzenverband wünscht sich „konkrete gesetzliche Änderungen, insbesondere in den Themenbereichen Nutzen, Patientensicherheit, Datensicherheit sowie Wirtschaftlichkeit.“ Auch sollten die DiGA nur angewendet werden, wenn zuvor der medizinische Nutzen nach Regeln der evidenzbasierten Medizin wissenschaftlich überprüft worden ist. Zudem sei, do der Verband, die „freie Preisbildung der Hersteller für ein oder zwei Jahre abzuschaffen“ und stärker auf die Nutzerorientierung zu achten. So sollten Nutzerinnen und Nutzer mehr in das Testverfahren eingebunden werden.
Die DPtV bemängelt, dass DiGA bisher „ohne jede Evidenz oder Versorgungseffekt vorläufig in das Verzeichnis aufgenommen werden können“, so der Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel. Studien erst nach der Zulassung einzureichen, sei „ein falsches Signal“. Henschel plädiert dafür, das Fast-Track-Verfahren für Gesundheits-Apps abzuschaffen.
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