Quelle: aerzteblatt.de – Der Entwurf des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) soll übermorgen im Bundeskabinett be­schlos­sen werden. Unter anderem soll ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit „digita­ler Pflegeanwendungen“ etabliert sowie die digitale Gesundheitsinfrastruktur weiter ausgebaut werden.

Um die Leistungserbringer von einer jeweils individuellen Durchführung einer Datenschutz-Folgen­ab­schätzung zu entlasten, soll außerdem die Folgenabschätzung für die Verarbeitung personenbezo­gener Daten mittels der Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durchge­führt werden.
Vorgeschrieben ist eine solche Abschätzung in der EU-Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO). In diesem Rahmen würden die Leistungserbringer auch von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftrag­ten befreit.
Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) rechnet in der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Kabi­nettsvorlage mit einer Entlastung der Leistungserbringer von rund 731 Millionen Euro für die entfallen­de erstmalige Datenschutzfolgenabschätzung sowie weiteren 549 Millionen pro Jahr für Abschät­zungen, welche regelmäßig aufgrund von Updates der TI anfallen würden. Der Normenkontroll­rat bezeichnet diese Summen jedoch als „nur eingeschränkt nachvollziehbar“.

Digitale Identitäten für Versicherte und Leistungserbringer

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, zum 1. Januar 2022 den Betrag für die Finanzierung der Gesellschaft für Telematik (Gematik) anzupassen. Die Beitragserhöhung soll beim GKV-Spitzenverband zu geschätzten Mehrkosten in Höhe von jährlich 27 Millionen Euro führen, die durch eine Umlage von den gesetzlichen Krankenkassen refinanziert werden.
Vorgesehen ist zudem, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Erbringer von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren perspektivisch an die TI anzubinden. Die Gematik soll den Auftrag erhalten, einen „sicheren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang“ zur TI als „Zu­kunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst“ zu entwickeln.
Die Übermittlungsverfahren der TI sollen um ein Videokommunikationsdienst und einen Messaging­dienst erweitert werden. Versicherte und Leistungserbringer sollen ab 2023 digitale Identitäten erhalten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher authentifizieren zu können.