Quelle: aerzteblatt.de – Vertreter von Krankenhäusern und Industrie haben das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) gelobt, mit dem der Bund mit Unterstützung der Bundesländer den Ausbau digitaler Prozesse in den deutschen Krankenhäusern mit 4,3 Milliarden Euro fördert.

Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT (bvitg), bezeichnete das Gesetz beim virtuellen Kongress des Bundesverbands Managed Care (BMC) als „ganz großen Wurf“ – auch, wenn es nicht die Antworten auf alle Fragen zur Digitalisierung der Krankenhäuser liefere.
Mit dem KHZG wurde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Fonds eingerichtet, als dem die Fördergelder an die Krankenhausträger fließen. Seit dem 2. September 2020 können die Träger Förderbedarf bei den Bundesländern anmelden. Gefördert werden zum Beispiel digitale Patientenportale, eine elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen oder Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 ist jeweils eine Evaluierung des Stands der Digitalisierung in den Krankenhäusern vorgesehen. Wer die digitalen Prozesse bis 2025 nicht eingerichtet hat, muss Abschläge zahlen. In Förderrichtlinien hat das BAS konkretisiert, welche digitalen Prozesse die Krankenhäuser umsetzen sollen.
„Die Fördertatbestände sind detailliert aufgezeigt“, sagte Zilch. „Viele der Anforderungen gibt es auf dem deutschen Markt so noch nicht.“ Durch die Fördertatbestände werde das Entwicklungspotenzial aufgezeigt und Impulse für den Wandel gegeben. „Das ist eine beeindruckende gesetzgeberische Mechanik“, meinte Zilch. Er sprach sich dafür aus, künftig auch die Pflege und die ambulante Versorgung mit in den Prozess der digitalen Umwandlung einzubinden.

„Die Fördermaßnahmen sind sinnvoll“

Auch der Leiter der Stabsstelle „Digitale Transformation“ an der Charité, Peter Gocke, lobte das Gesetz. „Die Fördermaßnahmen sind sinnvoll“, sagte er. Die angestrebten Ziele seien eindeutig festgelegt worden.
„Derzeit sind wir in Deutschland noch weit davon entfernt, die Systeme, die mit dem KHZG vorgeschrieben werden, flächendeckend vorzuhalten“, sagte Gocke. „Von einem strukturierten Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern oder von einer digitalen Eigenanamnese durch den Patienten sind wir hier noch weit entfernt. Da müssen wir auch aufhören, die Situation schönzureden. Der Handlungsbedarf ist tatsächlich groß.“

Wesentlich sei Pflicht zur Interoperabilität

Ein Grund für den digitalen Stau an deutschen Krankenhäusern sei, dass die Kosten für die Digitalisierung nicht im DRG-System abgebildet seien. „Das Problem der Kosten wird mit dem KHZG zum Teil gelöst“, sagte Gocke. „Am Geld soll es jetzt nicht mehr scheitern.“ Die Charité erhalte aus dem Krankenhauszukunftsfonds zum Beispiel 21,5 Millionen Euro.
Gocke lobte, dass der Fokus der Förderung auf einer echten Prozessunterstützung liege und nicht auf der Anschaffung von Geräten. Wesentlich sei zudem die Pflicht zu Standards und einer Interoperabilität. Darüber hinaus sei es ein gutes Prinzip, dass das Gesetz fördere, aber auch fordere und dass Krankenhäuser sanktioniert würden, die ihre digitalen Prozesse jetzt nicht verbesserten.
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