Quelle: aerztezeitung.de – Die privaten Krankenversicherer (PKV) drängen weiter auf die Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Aus Sicht des PKV-Verbands muss der Gesetzgeber beim Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) nachjustieren. Das macht er in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf klar.
Der PKV-Verband möchte, dass alle Versicherten einen diskriminierungsfreien Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) haben: „Die Belange von PKV-Voll- und Zusatzversicherten, der privat Pflegeversicherten sowie der Beihilfeberechtigten müssen in dem Gesetzentwurf zwingend berücksichtigt werden.“ So sollten laut KBV Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen dazu verpflichtet werden, auch Privatversicherte für die Verwendung von TI-Anwendungen, wie zum Beispiel dem e-Rezept, aufzuklären und zu unterstützen. „Hierzu muss eine dem GKV-Bereich vergleichbare Verpflichtung der Leistungserbringer zur patientenwunschgemäßen Nutzung der Anwendungen für den PKV-Bereich gesetzlich verankert werden“, so die KBV in ihrer Stellungnahme.
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