Quelle: aerzteblatt.de – Die Bundeswehr will ihren Soldatinnen und Soldaten eine eigene elektronische Patientenakte (ePABw) bereit stellen. Diese soll sich an der zivilen, seit 1. Januar 2021 bundesweit verfügbaren, ePA orientieren und eine Zulassung durch die gematik bekommen. Nach der Berufung zum Soldaten bzw. zur Soldatin soll die eigene ePA zur ePABw fusioniert werden.

Bei der ePABw wird die Datenhoheit jedoch nicht wie bei der zivilen ePA beim Versicherten liegen, sondern beim Dienstherrn. So können können die Gesundheitsdaten der Soldaten einrichtungsübergreifend verfügbar sein. Außerdem plant die Bundeswehr die Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte, der eGABw, um Dokumentation nachvollziehen zu können.
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