Quelle: aerzteblatt.de – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) will für Psychotherapeutinnen und -therapeuten mehr Möglichkeiten zur Video-Behandlung nach der Coronavirus-Zeit schaffen. So solle der Patient bzw. die Patientin gemeinsam mit dem behandelnden Therapeuten entscheiden können, wann und wie oft eine Video-Behandlung nötig und angemessen sei, so BPtK-Präsident Dietrich Munz.
„Dabei ist eine Psychotherapie aus einer Hand wesentlich, unabhängig davon, ob sie als Präsenz- oder Videobehandlung durchgeführt wird“, ergänzt er. Per Gesetz dürfen Therapeutinnen und Therapeuten lediglich bis zu 20 Prozent ihrer Behandlungsfälle rein via Videosprechstunde behandeln. Aktuell sind diese Vorgaben aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt.
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