Quelle: kbv.de – In einem Online-Pressegespräch am 9. Februar 2021 thematisierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verstärkt die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Dabei könne es eng werden mit dem Einhalten gesetzter Starttermine für digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbeschenigung (eAU), so KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. Es mangele derzeit noch an ausreichend technischen Komponenten für die Umsetzung der Vorhaben.

Beispielsweise gebe es die erforderlichen Updates für die Konnektoren der ePA erst Ende des zweiten Quartals 2021, wie Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, anmerkte. Das Dilemma: Praxen sollen zum 1. Juli alle technischen Voraussetzungen erfüllen, um die ePA zu befüllen. Bei Nichteinhaltung der Frist drohen den Praxen Sanktionen. Dagegen sprach sich die KBV aus, besonders für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte sich zeitlich gar nicht passend ausrüsten können.
Auch sei die Diskrepanz zwischen den idealen Zielvorhaben und dem, was sich letztlich an digitalen Lösungen in den Praxen umsetzen ließe, bislang noch zu hoch. Die KBV begrüße es allerdings, dass durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) der Einsatz von Videosprechstunden verstärkt werden soll.
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