Quelle: aerztezeitung.de – Ohne E-Arztausweis sind viele digitale Anwendungen undenkbar. Ein Hindernis mehr für die Digitalisierung, wie aktuelle Zahlen der Bundesärztekammer zeigen.
Die monatlichen Zuwachsraten sind hoch, die absoluten Zahlen bislang noch ernüchternd: Im September 2020 waren erst 12.276 Ärzte mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ausgestattet, Anfang Februar 2021 waren es schon fast dreimal so viele, genau 34.753. Der Ausstattungsgrad der Ärzte im ambulanten Sektor betrug zuletzt knapp 18 Prozent, im stationären Sektor sogar erst 2,6 Prozent. Die Zahlen stehen im aktuellen eHBA-Reporting der Bundesärztekammer, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Der E-Arztausweis oder eHBA wird unter anderem dazu benötigt, elektronische Arztbriefe beim Versand zu signieren. Oder auch, um die Notfalldaten oder den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte mit einer elektronischen Signatur zu versehen.
Auch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die voraussichtlich ab dem vierten Quartal kommen werden, und E-Rezepte sind nur vorstellbar, wenn die Ärzte über einen eHBA verfügen. Ähnlich sieht es mit Eintragungen in der geplanten E-Patientenakte aus. Die elektronische Signatur gilt als Äquivalent zur handschriftlichen Signatur und ist für eine sichere und verbindliche Kommunikation über das Netz unverzichtbar.
Beim Ausstattungsgrad der Ärzte gibt es zwischen den Kammern große Unterschiede: Niedergelassene in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern liegen bereits über 30 Prozent, Schlusslicht ist Baden-Württemberg mit 11,58 Prozent, knapp hinter Rheinland-Pfalz (12,22 Prozent) und Berlin (12,83 Prozent).
Der E-Arztausweis oder eHBA wird unter anderem dazu benötigt, elektronische Arztbriefe beim Versand zu signieren. Oder auch, um die Notfalldaten oder den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte mit einer elektronischen Signatur zu versehen.
Auch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die voraussichtlich ab dem vierten Quartal kommen werden, und E-Rezepte sind nur vorstellbar, wenn die Ärzte über einen eHBA verfügen. Ähnlich sieht es mit Eintragungen in der geplanten E-Patientenakte aus. Die elektronische Signatur gilt als Äquivalent zur handschriftlichen Signatur und ist für eine sichere und verbindliche Kommunikation über das Netz unverzichtbar.
Beim Ausstattungsgrad der Ärzte gibt es zwischen den Kammern große Unterschiede: Niedergelassene in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern liegen bereits über 30 Prozent, Schlusslicht ist Baden-Württemberg mit 11,58 Prozent, knapp hinter Rheinland-Pfalz (12,22 Prozent) und Berlin (12,83 Prozent).
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