Quelle: aerztezeitung.de – Während der Corona-Pandemie bieten viele diabetologische Schwerpunktpraxen Videoschulungen und -beratungen an. Um die Versorgung von Diabetespatienten auch unabhängig der Pandemie sicherzustellen, fordert der Verband der Diabetes- Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) telemedizinische Beratungen und Schulungen dauerhaft zur Kassenleistung zu machen. Durch digitale Angebote ließen sich auch immobile oder berufstätige Patienten mit professionellen Schulungsangeboten gut erreichen, so der Berufsverband. Ihr Nutzen sei entsprechend hoch einzuschätzen.

Seine Forderung stützt der VDBD auf einer Umfrage, die für den Digitalisierungs- und Technologiereport 2021 durchgeführt wurde. Diese ergab: Von den 574 befragten Diabetesberatenden und Diabetesassistierenden finden rund ein Drittel Videoschulungen wichtig und 60 Prozent denken, dass virtuelle Schulungsangebote in den nächsten fünf Jahren essenziell für die Diabetespatientenversorgung werden. Es solle dementsprechend Regelungen erarbeitet werden, die digitale Schulungs- und Beratungsangebote dauerhaft ermöglichen, so der VDBD. „Die Umfrageergebnisse und die durchweg positiven Erfahrungen stützen unsere aktuelle Forderung, Video-Schulungen nicht nur in der Pandemie, sondern dauerhaft als Kassenleistung anzuerkennen“, so VDBD-Vorsitzende Dr. Nicola Haller
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Übrigens

Gesundheits-Apps für Diabetiker sind für das Zentrum für Telematik und Telemedizin seit einigen Jahren ein zentrales Thema. Das Zentrum betreibt die Webseite AppCheck.de, eine Informations- und Bewertungsplattform für Gesundheits-Apps. Kernelement der Arbeit ist unter anderem ein kooperatives Bewertungsmodell. Dieses hat die ZTG gemeinsam mit der Arbeitsgruppe DiaDigital, bestehend aus Mitgliedern der Diabetes-Verbände Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), Verband der Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe (VDBD), diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe (dDE) und Deutsche Diabetes Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-m) entwickelt. Dieses sieht vor, dass anhand eines systematischen Kriterienkatalogs geprüft wird, ob Apps geeignet sind, patientenrelevante Ziele und Prozesse zu stärken. Der gemeinsam erarbeitete Kriterienkatalog berücksichtigt den potenziellen Nutzen einer App sowohl für Betroffene als auch für Behandelnde.
Mehr dazu unter diadigital.de und appckeck.de.