Quelle: g-ba.de – Laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) kann medizinisches Expertenwissen im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten mit Hilfe von Telemedizin künftig während der Pandemie stärker von allgemeinen Krankenhäusern genutzt werden. Dafür wurde nun die Voraussetzung für die Finanzierung solcher telemedizinischen Beratungen beschlossen. Noch bis Ende 2021 erweitert der G-BA „die sogenannten Zentrumszuschläge auch auf Konsiliarleistungen von Spezialkliniken, die in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) eingebunden sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung.
So sollen per digitaler Übertragung in Echtzeit „gemeinsame virtuelle Behandlungen, interdisziplinäre Konsultationen und Fallbesprechungen zwischen allgemeinen und spezialisierten Krankenhäusern“ durchgeführt werden. „Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus sinkt und auch die Sieben-Tage-Inzidenz ist rückläufig. Das ist eine gute Entwicklung, darf uns angesichts der in Deutschland bereits nachgewiesenen Virus-Mutationen jedoch nicht sorglos werden lassen. Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen, um möglicherweise auch extrem komplexe Krankheitsverläufe bei einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestmöglich in der Fläche behandeln zu können“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Und weiter: „Mit Hilfe der Telemedizin bauen wir eine Brücke zwischen dem Expertenwissen und den Behandlern vor Ort. So kann bei Bedarf das intensivmedizinische Spezialwissen in Diagnostik und Therapie von Fachkliniken auch in der Breite von allgemeinen Krankenhäusern für die Patientenversorgung genutzt werden. Damit dieses Potential strukturiert und qualitätsgesichert abgerufen und auch über Zentrumszuschläge finanziert werden kann, legen wir heute die Basis.“
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