Quelle: aerztezeitung.de – Schon Mitte des Jahres könnten Digitale Pflegeanwendungen in die Erstattung kommen. Hersteller fordern nun „bürokratiearme Prozesse“.
Mit dem im Januar beschlossenen Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) in die Erstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung bringen. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten. In einem Positionspapier haben sich am Montag erstmals die Hersteller zu den Plänen geäußert.
In dem Papier kritisiert der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) unter anderem das Antrags- und Verordnungsverfahren für die digitalen Pflegeanwendungen. Der Gesetzesentwurf sieht derzeit regelhaft eine quartalsweise Neu-Beantragung einer DiPA vor. Laut SVDGV schränke das „die Möglichkeiten einer nachhaltigen Versorgung unnötig ein“. Der Verband empfindet es insbesondere bei Indikationen, die eine längerfristige DiPA-Nutzung vorsehen, „sinnvoll“, die Verordnungsdauer über die vorgesehenen 90 Tage hinaus zu verlängern.
Der SVDGV kritisiert außerdem die pauschale Gesamtvergütung für DiPA und pflegerische Leistung. Die liegt laut Gesetzentwurf bei maximal 50 Euro im Monat. Der Herstellerverband schreibt dazu: „Unter Berücksichtigung einer im Bundesdurchschnitt gängigen Vergütung einer pflegerischen Fachkraft von etwa 40-50 Euro pro Stunde, entfällt bei dieser Regelung auf die DiPA lediglich ein Betrag in Höhe weniger Euro oder gar Cent. Dies steht in einem Widerspruch zu den hohen Anforderungen an Qualität und Sicherheit.“
Der SVDGV fordert daher, die Vergütung digitaler Pflegeanwendungen für jede DiPA „separat und unabhängig von der pflegerischen Leistung vorzunehmen“. Dann würde auch keine „künstliche Konkurrenz“ zwischen DiPA und pflegerischer Leistung riskiert.
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