Quelle: kbv.de – Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat nach den gescheiterten Verhandlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband eine Entscheidung bezüglich der Honorierung der elektronischen Patientenakte (ePA) getroffen. Eine Entscheidung über die Finanzierung der Hygienekosten in Arztpraxen ist hingegen noch nicht gefallen.

Dokumentieren Ärzte ihre Behandlungen oder Therapiepläne in der ePA, kann diese Nutzung fortan mit zwei neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) abgerechnet werden. Eine von der KBV geforderte eigenständige Beratungsleistung wurde nicht in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. In der Begründung hieß es, dass der Gesetzgeber diese Aufgabe den Krankenkassen zugewiesen habe.
„Somit ist mit dem Beschluss klargestellt, dass die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Patienten zur ePA nicht beraten müssen“, kommentierte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen die Entscheidung des EBA. Kritik übte Dr. Gassen an der Höhe der Vergütung, die weit unter der Forderung der KBV liege.
Vor dem Hintergrund der geforderten kostendeckenden Finanzierung der Hygienemaßnahmen in den Arztpraxen konnte noch keine Einigung erzielt werden. Hintergrund sind die steigenden Hygienekosten der vergangenen Jahre aufgrund neuer Gesetze und Vorschriften. Mit diesem Thema hat sich die KBV nun an den EBA gewendet, der in der nächsten Sitzung darüber beraten wird.
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